Baden-Württemberg Elfjähriger rammt mit E-Roller ziviles Polizeiauto und flieht

Stefan Michel

8.11.2024

Polizisten stoppen zwei Kinder auf einem E-Roller. Dabei kollidiert das Zweirad mit dem Polizeifahrzeug (Symbolbild).
Polizisten stoppen zwei Kinder auf einem E-Roller. Dabei kollidiert das Zweirad mit dem Polizeifahrzeug (Symbolbild).
KEYSTONE

Ein Elfjähriger begeht mit einer Fahrt auf einem E-Roller eine Reihe von Vergehen. Als ihn eine Zivilstreife stoppt, rammt er deren Fahrzeug. Darauf begeht er Fahrerflucht.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Elfjähriger fährt mit einem E-Roller mit Beifahrer durch das baden-württembergische Esslingen. 
  • Als ihn eine zivile Polizeistreife stoppen will, kollidiert er mit deren Fahrzeug.
  • Darauf flüchtet er, die Polizeibeamten treffen ihn aber in seinem Zuhause an.

Die Zahl an Vergehen, die diese Person in kurzer Zeit begeht, würde auf einen erfahrenen Gesetzesbrecher schliessen lassen. Dass der Übeltäter in diesem Fall ein Kind ist, zeigt sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass er auf der Flucht vor der Polizei nach Hause läuft.

Aber der Reihe nach. Im badem-württembergischen Esslingen fällt Polizeibeamten in zivil ein Kind auf, das ohne Helm mit einem Beifahrer einen E-Roller steuert. Auch der ebenfalls minderjährige Passagier trägt keinen Helm.

Die Polizeibeamten wollen den jungen Fahrer stoppen und halten vor ihm an. Der Junge kann nicht schnell genug bremsen und kollidiert mit dem zivilen Streifenfahrzeug, wie der «Spiegel» berichtet.

Fahrerflucht nach Hause

Nach dem Aufprall flüchten die beiden Minderjährigen und lassen ihre Sachen am Unfallort zurück. 

Später treffen die Ordnungshüter den elfjährigen Fahrer in seinem Elternhaus an. Wo sich das andere Kind aufhält, ist nicht bekannt.

In Deutschland ist es erst ab 16 Jahren erlaubt, einen Roller dieser Art zu fahren, mit Spezialbewilligung ab 15 Jahren. Wem das E-Moped gehört, mit dem der Elfjährige unterwegs gewesen ist, sei Sache der Ermittlungen, gibt die Polizei bekannt. Geklärt sei hingegen, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz habe.

Zusammengefasst: Der Junge war unerlaubt mit einem nicht versicherten E-Roller ohne Helm unterwegs, hat mutmasslich einen Unfall verursacht und daraufhin Fahrerflucht begangen.