Österreich Das bedeutet der Teil-Lockdown für Schweizer Reisende

tgab

14.11.2021

Zwei Skifahrer vor dem Dachsteinmassiv im Skigebiet Flachau. In der Skisaison müssen auch ungeimpfte Touristen mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Tests rechnen.
Zwei Skifahrer vor dem Dachsteinmassiv im Skigebiet Flachau. In der Skisaison müssen auch ungeimpfte Touristen mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Tests rechnen.
Bild: KEYSTONE/BARBARA GINDL

Ausgerechnet vor dem Start der Wintersaison hat Österreich die Corona-Massnahmen verschärft und einen Lockdown für Ungeimpfte verhängt. Darauf müssen Schweizer Touristen jetzt achten.

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Der ab Montag in Österreich geltende Lockdown für Ungeimpfte betrifft auch Schweizer Reisende – Berufspendler, Einkaufstouristen und natürlich all jene, die ihre Skiferien im Nachbarland verbringen wollen. Was das genau heisst, hat der «Blick» zusammengestellt.

Zuerst einmal: Wer geimpft oder genesen ist, hat keine weiteren Einschränkungen zu befürchten. Ein zusätzliches Einreiseformular ist nicht nötig – auch nicht bei Anreise mit dem Flugzeug.

Wer weder geimpft noch genesen ist, darf theoretisch weiterhin die Grenze überqueren. Detaillierte Verordnungen zum Teil-Lockdown sind zwar noch nicht veröffentlicht, klar ist jedoch, dass Ungeimpfte für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest benötigen.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Tests

Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist dann aber dennoch drastisch eingeschränkt: So dürfen Ungeimpfte nur noch in dringenden Fällen das Haus verlassen. Dazu zählen etwa Einkäufe des täglichen Bedarfs, die Arbeit, Arztbesuche oder zur «körperlichen und psychischen Erholung». Dazu gehören zum Beispiel Spaziergänge. Ein Shoppingausflug oder ein Bummel über den Weihnachtsmarkt sind tabu.

Auch Hotelübernachtungen sind nicht möglich, denn Hotels fallen in Österreich unter die 2G-Regel. Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene. Am Arbeitsplatz gilt in Österreich bereits seit Längerem die 3G-Pflicht. Wer ungeimpft ist, muss sich daher regelmässig testen lassen.

Kinder unter zwölf Jahren  sind von den Regelungen ausgenommen, weil die Kinderimpfung in Österreich – genau wie in der Schweiz – noch nicht zugelassen ist.



Aktuell gelten die Impf-Zertifikate in Österreich zwölf Monate lang. Aber aufgepasst: Ab dem 6. Dezember wird die Gültigkeitsdauer auf neun Monate reduziert. Wer also bereits im März die zweite Impfdosis erhalten hat, braucht dann den Booster, um in Österreich noch als geimpft zu gelten.

Zwar sind die Regelungen vorerst nur bis zum 24. November in Kraft, es ist aber gut möglich, dass der Lockdown für Ungeimpfte verlängert wird.