BundesgerichtBesitzer bleibt auf Rechnung für misslungene Renovation sitzen
(sda)
13.9.2018
Der Jaguar aus den 50er-Jahren war nach der teuren Renovation ein «Wrack», urteilte ein Spezialist. Trotzdem erhält der Besitzer kein Geld zurück, urteilt das Bundesgericht.
Innerhalb eines Jahres sollte der Jaguar XK 140 mit Baujahr 1955 für 130'000 Franken total restauriert sein. Dies verabredeten der Waadtländer Eigentümer des Oldtimers und ein Restaurator im Februar 2008.
Zahlreiche Macken
Über drei Jahre später und um 145'000 Franken erleichtert, erhielt der Eigentümer seinen Wagen zurück – frisch ab Motorfahrzeugkontrolle. Einige Ausfahrten später war dem Mann klar, dass sein elegantes Cabriolet zahlreiche Macken hatte.
Wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, liess der Waadtländer das Auto von einem anderen Fachmann begutachten. Dieser stellte zahlreiche Defekte fest. Und auch eine zweite Expertise von Ende Oktober 2012 kam zu keinem besseren Befund.
Zu spät reklamiert
Erst am 20. November liess der Eigentümer den ursprünglichen Restaurator wissen, dass er mit dessen Arbeit nicht zufrieden sei. Der Waadtländer zog vor Gericht und verlangte sein Geld zurück, allerdings vergeblich.
Alle Instanzen, und nun auch das Bundesgericht, sind zum Schluss gekommen, dass der Jaguar-Eigentümer die Mängel zu spät rügte und damit sein Rechte verwirkt seien. Zudem gehen die Gerichte nicht von einem absichtlichen Verheimlichen der Mängel aus.
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