Verhüllungsverbot ab Januar in Kraft Wer sein Gesicht verdeckt, riskiert bis zu 1000 Franken Busse

misc, sda

6.11.2024 - 11:01

Die Initianten hinter dem Burka-Verbot zielten insbesondere auf religiöse Gesichtsschleier.
Die Initianten hinter dem Burka-Verbot zielten insbesondere auf religiöse Gesichtsschleier.
Keystone

Ab dem 1. Januar 2025 darf man in der Schweiz an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Vorgesehen sind bei Verstössen Bussen von bis zu tausend Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen.

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  • Das Schweizer Gesetz zur Umsetzung des Verhüllungsverbots tritt Anfang Januar 2025 in Kraft.
  • Das Verbot gilt nicht nur für religiöse Gesichtsschleier, sondern auch für Hooligans und gewalttätige Demonstranten.
  • Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für religiöse Stätten, die Fasnacht, Schutz vor Kälte oder Gesundheit sowie genehmigte Demonstrationen.

Er hat das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt. Auch die entsprechende Verordnung gilt gemäss Mitteilung vom Mittwoch ab diesem Zeitpunkt. Das Parlament hatte die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im September 2023 angenommen.

Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen.

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind.

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