Ermittlungen gegen Polizei Tessiner Staatsanwaltschaft weitet Untersuchungen im Fall Gobbi aus

evpf, sda

18.4.2024 - 12:06

Die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten werden im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi ausgeweitet. (Archivbild)
Die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten werden im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi ausgeweitet. (Archivbild)
Keystone

Der Autounfall des Tessiner Regierungsrats Norman Gobbi zieht weitere Kreise. Nun wird auch gegen einen Polizisten und einen Gruppenleiter ermittelt.

18.4.2024 - 12:06

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Tessiner Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Gobbi in einem grösseren Kreis.
  • Konkret wird die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten sowie einen Gruppenleiter der Tessiner Kantonspolizei ausgeweitet.
  • Im Zentrum der Strafuntersuchung steht ein Verkehrsunfall.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft weitet die Strafuntersuchung im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi aus. Konkret wird die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten sowie einen Gruppenleiter der Tessiner Kantonspolizei ausgeweitet.

Regierungsrat Norman Gobbi sei bereits als Auskunftsperson angehört worden und es hätten sich gegen ihn keine strafrechtlichen Beweise ergeben, teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Im Zentrum der Strafuntersuchung steht ein Verkehrsunfall, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro ereignete und an dem Regierungsrat Norman Gobbi beteiligt war. Der Lega-Regierungsrat gab aufgrund der laufenden Strafuntersuchung Ende März die Leitung der Kantonspolizei vorübergehend ab und bekräftigte «mit Nachdruck», in keine Straftat verwickelt gewesen zu sein.

Alkoholpegel zu hoch?

Laut Informationen der Staatsanwaltschaft von Ende März wird untersucht, ob es rund um den Unfall zu einer Straftat gekommen ist. Konkret gehe es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung. Die möglichen Straftaten beträfen einen Kantonspolizisten und einen Unbekannten.

Laut Informationen von Gobbis Mitarbeiter war der Regierungsrat «Opfer» des Unfalls und habe auch selber die Polizei alarmiert. 

Laut Berichten von Tessiner Medien soll Gobbi nicht namentlich auf dem Unfallprotokoll aufgeführt worden sein. Auch soll sein Alkoholpegel beim ersten Test zu hoch gewesen sein.

Ein zweiter Alkoholtest soll dann wieder «in der Norm» gewesen sein. Allerdings gibt es diesbezüglich Ungereimtheiten, wie RSI rekonstruiert hat. Nachdem beim ersten Test der Grenzwert überschritten wurde, soll Gobbi einen Blutalkoholtest verweigert haben. In diesem Fall muss innert zwei Stunden ein zweiter Atemalkoholtest als Beweistest mit einem anderen Gerät durchgeführt werden. Diese Frist sei überschritten worden.

evpf, sda