Spurlos verschwunden Adliswil ZH fahndet nach steuerflüchtiger Bankerin

uri

28.6.2023

Die nun gesuchte Frau arbeitete laut einem Bericht der «Zürichsee-Zeitung» als Business Managerin und Executive Director bei der UBS.
Die nun gesuchte Frau arbeitete laut einem Bericht der «Zürichsee-Zeitung» als Business Managerin und Executive Director bei der UBS.
Symbolbild: Keystone

Die Zürcher Gemeinde Aldiswil sucht eine spurlos verschwundene Ex-Bankerin der UBS. Der Grund: Die 46-Jährige hat 36'500 Franken Steuerschulden für das Jahr 2021 angehäuft.

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  • Die Stadt Adliswil sucht nach einer verschwundenen Bankerin.
  • Die 46-Jährige hat Steuerschulden von 36'500 Franken bei der Gemeinde. 
  • Bislang gibt es keine Spuren zur Frau: Die Wohnung ist leer geräumt, die Einwohnerkontrolle hat keine Hinweise auf ihren Verbleib. 

Beim Versuch, an die fälligen Steuern einer Ex-Bankerin der UBS zu kommen, hat die Stadt Adliswil ZH ein Problem: Anschreiben an die 46-Jährige, die früher als Business Managerin und Executive Director arbeitete, bleiben unbeantwortet.

Ebenfalls wurde eine Betreibung vom 15. Februar zurückgewiesen, weil sich die Frau nicht mehr an der gemeldeten Adresse befindet. Stattdessen fand die Polizei ihre Wohnung «leer geräumt», wie Violeta Jovanovic, Leiterin der Abteilung Steuern der Stadt, der «Zürichsee-Zeitung» sagte.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich habe im Auftrag der Stadt deshalb eine Sicherstellungsverfügung gegen die Frau erstellt. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung von Einkommens- oder Vermögenswerten durch das Steueramt.

Verschwundene hat keinen Zugriff auf Pensionskasse

Weil die Frau bislang nicht persönlich erreicht werden konnte, wurde sie laut der Regionalzeitung zudem Mitte Juni öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben. Durch Verzugszinsen, Betreibungsspesen und die Kosten für das Sicherstellungsverfahren habe sich der ausstehende Betrag mittlerweile sogar auf 39'000 Franken erhöht.

Indes habe laut der ZSZ auch die Einwohnerkontrolle keine Informationen über den Verbleib der Frau. Das bedeutet laut Jovanovic, «dass die Frau – falls sie ins Ausland gegangen ist – sich nicht wie üblich bei der Einwohnerkontrolle abgemeldet hat.»

Auch auf E-Mails der Einwohnerkontrolle habe sie bislang nicht reagiert, gleichwohl das in ihrem eigenen Interesse sei. Schliesslich bekomme sie ohne Abmeldebestätigung beispielsweise auch keinen Zugriff auf ihr in die Pensionskasse einbezahltes Geld.

Es bleiben zwei Szenarien für die Stadt

Für die Stadt Adliswil gibt es laut dem Bericht nun zwei Szenarien, wie es weitergeht:

Für den Fall, dass die verschwundene Bankerin nicht innerhalb der gesetzten Frist bis 19. Juli bezahle, müsse die Stadt auf anderen Wegen versuchen, an ihr Geld zu kommen. Möglich sei dann etwa, «Lohnzahlungen oder Vermögen, das die Frau eventuell noch auf einer Schweizer Bank hat, mit einem Arrest zu belegen und einzuverlangen».

Für den Fall, dass sie weiterhin verschwunden bleibe und auch kein Einkommen oder Vermögen auffindbar sei, erhalte das Steueramt einen sogenannten Verlustschein, der über die nächsten 20 Jahre vom Steueramt bewirtschaftet werde. In diesem Fall wird regelmässig überprüft, ob die Frau womöglich zu neuem Einkommen oder Vermögen gekommen ist. Dann werden die Schulden eingefordert.