Eine Stunde weniger schlafenAb Sonntagmorgen gilt wieder die Sommerzeit
SDA/uri
21.3.2023 - 09:52
Videografik: Wissenswertes zur Zeitumstellung
Videografik: Wissenswertes zur Zeitumstellung
29.10.2022
In der Nacht zum 26. März endet die Winterzeit. Die Uhren werden dabei um eine Stunde zurückgestellt – die Nacht entsprechend verkürzt. Kritiker beklagen dadurch negative Auswirkungen für die Gesundheit.
21.03.2023, 09:52
21.03.2023, 12:03
SDA/uri
Am Sonntag beginnt die Sommerzeit: Um 2.00 Uhr werden in der Schweiz und in den meisten europäischen Ländern die Uhren um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Enden wird die Sommerzeit am 29. Oktober.
Die Zeitumstellung für die hellere Jahreszeit beginnt jeweils am letzten Märzsonntag und endet am letzten Oktobersonntag, wie das für das Messwesen zuständige Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) am Dienstag mitteilte.
Zurück zur Normalzeit
2023 dauert die Sommerzeit damit vom 26. März bis zum 29. Oktober. Dann werden die Uhren um 3.00 Uhr wieder auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit gilt wieder die sogenannte Normalzeit. Die Verkehrsbetriebe der Schweiz bewältigen die Zeitumstellung nach über 40 Jahren Praxis in der Regel ohne Probleme.
In den vergangenen Jahren ist eine mögliche Abschaffung der saisonal bedingten Zeitumstellung ein Thema in der Politik geworden, vor allem in den Nachbarstaaten. Bisher sind aber weder auf der Ebene der Europäischen Union noch von allen Einzelstaaten alle Entscheide getroffen worden.
Schweiz schloss sich aus wirtschaftlichen Gründen an
Kritiker der Zeitumstellung beklagen negative Auswirkungen für Gesundheit und Tierwohl. Vor allem Kinder und ältere Menschen würden unter Mini-Jetlags leiden. Zudem gebe es mehr Verkehrsunfälle wegen Übermüdung. Auch der Landwirtschaft ist die Umstellung ein Dorn im Auge, weil die Milchleistung der Kühe geringer ausfallen soll.
Bei der Einführung der mitteleuropäischen Zeit Ende des 19. Jahrhunderts und auch bei der Einführung der Zeitumstellung 1980 haben sich Bundesrat und Parlament vor allem aus wirtschaftlichen Gründen für die selbe Regelung wie die Nachbarstaaten entschieden. Bei abweichender Uhrzeit würde die Schweiz zur Zeitinsel, mit Konsequenzen insbesondere im Geschäftsverkehr, im Transportwesen, im Tourismus und der Kommunikation.