Schiefgelaufener Drogendeal 30 Jahre Gefängnis für Franzosen nach Doppelmord in der Schweiz

sda/tcar

4.7.2024 - 00:00

Das Zentrum von Grandson VD am Neuenburgersee wurde nach der Tat von der Polizei abgesperrt.
Das Zentrum von Grandson VD am Neuenburgersee wurde nach der Tat von der Polizei abgesperrt.
Bild: KEYSTONE/Laurent Gillieron

30 Jahre ins Gefängnis muss ein 25-jähriger Franzose nach einem Doppelmord in der Schweiz. Die Opfer hatten bei einem Drogendeal Cannabis durch Seife ersetzt.

4.7.2024 - 00:00

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  • Ein 25-jähriger Franzose wird von einem französischen Gericht nach einem Doppelmord in der Schweiz zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Die Tat ereignete sich bei einem schiefgelaufenen Drogenhandel in einer Wohnung in Grandson VD.
  • Die Opfer waren zwei 20-jährige Schweizer, die das Cannabis gegen Seife getauscht hatten.

Ein 25-jähriger Franzose ist am Mittwoch in Besançon (F) zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Doppelmords und der dreifachen versuchten Tötung bei einem schiefgelaufenen Drogenhandel 2020 in der Schweiz für schuldig. Seine Dealer hatten Cannabis mit Seife ersetzt.

Das Schwurgericht des Departements Doubs verhängte keine zusätzliche Sicherheitshaft nach Verbüssen der Strafe, wie die französische Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Als die Gerichtsvorsitzende den Angeklagten zum Schlusswort aufforderte, entschuldigte sich dieser stammelnd bei den Familien der Opfer.

Keine 15-jährige Sicherheitsverwahrung

Das Gericht folgte mit der Freiheitsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vergeblich war deren Forderung einer 15-jährigen Sicherheitsverwahrung nach Strafverbüssung.

Zur Tat kam es am 29. Februar 2020 in einer Wohnung in Grandson VD. Die Opfer waren zwei 20-jährige Schweizer, bei denen der Franzose zusammen mit anderen mehrere Kilo Cannabis bestellt hatte. Diese hatten die Droge allerdings mit Seife vertauscht. Als die Kunden das bemerkten, griff der heute 25-Jährige zur Waffe, schoss und flüchtete.

Jeder Schuss sei gezielt auf ein lebenswichtiges Organ erfolgt. Der Angeklagte hätte alle Opfer am Kopf oder an der Schläfe getroffen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Tötungsabsicht sei damit erwiesen.

Verteidigung macht Panik geltend

Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge ohne Tötungsabsicht. Es habe sich um Schüsse in Panik gehandelt. Der Angeklagte habe sich an dem Tag umgeben von sechs Unbekannten in einer engen Wohnung vorgefunden, obwohl die Transaktion auf einem Parkplatz stattfinden sollte.

Das psychologische Gutachten hielt allerdings fest, der Angeklagte sei kein emotionaler Mensch. Er habe nur das Ziel gehabt, Geld zu beschaffen, um Schulden zu begleichen.

Da Frankreich eigene Bürger nicht ausliefert, gab es zu dem Fall zwei Strafverfahren, wobei Frankreich und die Schweiz eng zusammenarbeiteten. Die Staatsanwaltschaft der Waadt setzte ihr Verfahren nach der Übernahme durch Frankreich aus, wie sie der AFP mitteilte.

sda/tcar