Schuldspruch vor Obergericht Millionär fährt auf A1 zu dicht auf – über 100'000 Franken Strafe

ga, sda

4.9.2024 - 11:38

Ein Autolenker ist auf der Autobahn A1 bei Kölliken AG dem Auto vor ihm viel zu nahe aufgefahren. Das Aargauer Obergericht verhängte eine saftige Geldstrafe und eine Busse von mehr als 100'000 Franken. (Archivbild)
Ein Autolenker ist auf der Autobahn A1 bei Kölliken AG dem Auto vor ihm viel zu nahe aufgefahren. Das Aargauer Obergericht verhängte eine saftige Geldstrafe und eine Busse von mehr als 100'000 Franken. (Archivbild)
Keystone

Ein Millionär fährt im Aargau auf der A1 zu dicht auf. Nun ist er zu einer hohen Strafe verurteilt worden. 

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Millionär fährt im Aargau auf der A1 zu dicht auf.
  • Nun ist er zu einer hohen Strafe verurteilt worden.
  • Die Geldstrafe von 50 Tagessätzen liegt gemäss Obergericht am unteren Ende des Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Das Aargauer Obergericht hat einen Autolenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn A1 schuldig gesprochen. Weil der Schweizer ein Spitzenverdiener ist, fällt die Strafe entsprechend hoch aus: Es geht um 108'500 Franken.

Konkret verurteilte das Obergericht den 58-jährigen Autolenker zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken (total 98'500 Franken). Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Verbindungsbusse von 10'000 Franken muss der Verurteilte bezahlen.

Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor. Die Geldstrafe von 50 Tagessätzen liegt gemäss Obergericht am unteren Ende des Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Einkommen von 1,6 Millionen Franken

Ein Tagesansatz für eine Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens 30 Franken und höchstens 3000 Franken. Die Höhe des Tagessatzes wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils bemessen. Aus dem Urteil des Obergerichts geht hervor, dass der Schweizer über ein steuerbares Einkommen von 1,674 Millionen Franken verfügt.

Der Autolenker hatte das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen an das Obergericht weitergezogen. Er wollte mit zahlreichen juristischen Spitzfindigkeiten einen Freispruch erreichen. So gebe es keinen relevanten Beweis für den behaupteten Unterabstand.

Viel zu nahe aufgefahren

Der Lenker war an einem Donnerstag im März 2023 um 09.35 Uhr mit seinem BMW auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich gefahren. Bei Kölliken AG folgte er auf dem Überholstreifen über eine Distanz von 2400 Meter bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h dem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem ungenügenden Abstand von acht bis zwölf Metern.

Das Obergericht hält in seinen Erwägungen fest, das Polizeivideo zeige, dass der Beschuldigte auf der Autobahn dem vor ihm fahrenden Fahrzeug mit sehr geringem Abstand gefolgt sei. Gleich zu Beginn des Videos sei zu sehen, dass der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen lediglich eine Leitlinie und einen kleinen Teil des Abstands zwischen zwei Leitlinien betragen habe.

Das Polizeifahrzeug sei alsdann eine Geschwindigkeit von 124 km/h gefahren, wobei sich in den nächsten Sekunden bei vergleichbaren Abstandsverhältnissen zwischen den Fahrzeugen die Geschwindigkeit auf 112 km/h verringert habe.

Für das Obergericht steht fest, dass der Schweizer mit seinem Fahrverhalten eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen habe. Sein Fahrverhalten sei als «rücksichtslos» zu qualifizieren. Der Lenker habe eine hohe abstrakte Unfallgefahr für das voranfahrende sowie allfällig nachfolgende Fahrzeuge geschaffen.

Unfall mit fatalen Folgen

Es sei allgemein bekannt, dass aufgrund der hohen auf der Autobahn gefahrenen Geschwindigkeiten bereits geringe Fahrfehler zu Unfällen und Folgeunfällen mit fatalen Folgen führen könnten, heisst es im Urteil. Die Richter nennen etwa ein plötzliches Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eine kurze Unachtsamkeit.

Weil der Autolenker abblitzte, muss er auch die obergerichtlichen Verfahrenskosten von 3000 Franken sowie die Verfahrenskosten der ersten Instanz von 2124 Franken bezahlen. Er hat für das Honorar seines Anwalts selbst aufzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil SST.2024.85 vom 21.08.2024).

ga, sda