Übersicht Diese Massnahmen gelten in den einzelnen Kantonen

red.

11.12.2020

Die Kantone kochen trotz einiger landesweit gültiger Corona-Massnahmen noch immer ihr eigenes Süppchen. (Symbolbild)
Die Kantone kochen trotz einiger landesweit gültiger Corona-Massnahmen noch immer ihr eigenes Süppchen. (Symbolbild)
KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Der Bund gibt Grundmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor, die Kantone können aber weitergehende Schritte erlassen – und tun das auch. Ein Überblick über die verschiedenen Einschränkungen.

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert. Das letzte Update ist am 15. Dezember erfolgt. Sie haben einen Fehler oder veraltete Informationen entdeckt? Bitte schreiben Sie uns.

Seit Donnerstag, 29. Oktober, gelten in der Schweiz national einheitlichere Regeln im Kampf gegen das Coronavirus, etwa eine umfassende Maskenpflicht und die Schliessung von Clubs. Am Freitag, 11. Dezember, hat der Bund die Massnahmen ein weiteres Mal verschärft. So müssen Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Freizeit- und Sporteinrichtungen neu um 19 Uhr schliessen; es sei denn, die Fallzahlen entwickeln sich in einem Kanton günstig, dann gilt die Sperrstunde erst ab 23 Uhr. 

Die Massnahmen des Bundes sind der Mindeststandard, die Kantone können Regeln erlassen, die darüber hinausgehen – was einige auch rege tun. Eine Übersicht – ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

AG
Aargau

Stand 30. Oktober: Der Kanton Aargau hat die Massnahmen des Bundes einzig bei der Maskenpflicht in der Schule verstärkt: An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II müssen Erwachsene eine Maske tragen, für die Schülerinnen und Schüler gilt ab der Oberstufe der obligatorischen Volksschule ebenfalls eine Maskenpflicht – auch in den Aussenbereichen.

AR
Appenzell Ausserrhoden

Stand 12. Dezember: In Appenzell Ausserrhoden sind Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum untersagt. 

AI
Appenzell Innerrhoden

Stand 28. Oktober: Appenzell Innerrhoden hat bislang keine Regelungen erlassen, die über die vom Bund beschlossenen Massnahmen hinausgehen.

BL
Basel-Landschaft

Stand 8. Dezember: In Basel-Landschaft gelten ab 11. Dezember bis zunächst 17. Januar strengere Massnahmen. In dem Kanton müssen Restaurationsbetriebe dann bereits um 21 Uhr schliessen – auch an Silvester. Zudem müssen sie die Kontaktdaten aller Gäste aufnehmen; die Zahl der Gäste wird auf insgesamt 50 pro Betrieb beschränkt. Auch alle Verkaufsgeschäfte müssen ihre Türen von 21 bis 5 Uhr schliessen. Davon ausgenommen sind Hauslieferdienste, Betriebskantinen sowie die Gastronomiebetriebe von Hotels, die die Übernachtungsgäste versorgen.

Im Kanton sind neu Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmenden verboten. Ausnahmen sind vorgesehen für religiöse Veranstaltungen an den Feiertagen, für den Bildungsbereich, politische Aktivitäten sowie Beerdigungen. Sportaktivitäten sind in öffentlich zugänglichen Betrieben sowie im Freien verboten, ausgenommen sind Leistungssport, professioneller Spielbetrieb, Schulsport und Sportstudium sowie sportliche Aktivitäten im Freien mit maximal fünf Teilnehmenden. Freizeitinstitutionen, Wellness- und Saunabetriebe sowie Erotikbetriebe und Bordelle müssen schliessen. Zudem hat die basel-landschaftliche Regierung bereits ein Paket mit weiteren Verschärfungen vorbereitet, wenn die nun ergriffenen Massnahmen nicht ausreichen sollten, um die Rate der Ansteckungen mit Covid-19 zu senken.

Schon zuvor galten im Bildungsbereich strengere Massnahmen, namentlich was die Maskenpflicht angeht: Alle Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I sowie sämtliche Lehrpersonen müssen Masken tragen, und zwar sowohl in sämtlichen Innenräumen als auch in den Aussenbereichen der Schulareale. Im kantonalen Schutzkonzept sind die Situationen definiert, die davon ausgenommen sind.

BS
Basel-Stadt

Stand 15. Dezember: In Basel-Stadt gilt ebenfalls eine umfassende Maskenpflicht für die gesamten Areale aller staatlichen und privaten Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind lediglich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe.

Restaurationsbetriebe sind seit dem 23. November bis zunächst 22. Dezember für Publikum geschlossen, ausgenommen Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr müssen auch Take-Away geschlossen bleiben. 

Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien sind einschliesslich der Garderoben geschlossen. Ausnahmen gibt es für Primarschülerinnen und Primarschüler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht sowie für Profisportlerinnen und -sportler. Auch Spielsalons, Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen sowie Erotikbetriebe müssen geschlossen bleiben.

Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 15 Personen.

BE
Bern

Stand 11. Dezember: Der Kanton Kanton Bern hat nach der jüngsten Verschärfung der Massnahmen des Bundes seine eigenen Einschränkungen weitgehend aufgehoben. Schärfere Massnahmen bestehen nur in folgenden Bereichen: Bern hält an einer Obergrenze von 50 Personen pro Gastronomiebetrieb fest. Zudem bleiben Bars und Clubs geschlossen. Im Umfeld von Märkten dürfen weiterhin weder Speisen noch Getränke konsumiert werden. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 22. Januar 2021.

FR
Freiburg

Stand 14. Dezember: Im Kanton Freiburg dürfen seit Freitag, 10. Dezember die Restaurants wieder öffnen. Konkret dürfen die Gastronomiebetriebe von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen. Gegessen werden darf nur im Sitzen. Die Gäste müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, die Distanzregeln einhalten und eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Bei Kontaktsportarten sind bei Trainings ohne Körperkontakt Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt. Trainings mit Körperkontakt sind für Kinder ab 12 Jahren verboten.

Bereits am 30. Oktober hatte der Kanton die ausserordentliche Lage erklärt und den kantonalen Führungsstab wieder aktiviert. Der Staatsrat hat zudem die Maskenpflicht an Schulen verschärft: Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule sowie die Lehrpersonen und das weitere Schulpersonal der obligatorischen Schulen müssen auf dem ganzen Schulgelände Masken tragen – auch während dem Unterricht. Die Pflicht gilt auch während dem Sportunterricht in Innenräumen oder draussen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Sportarten, die Körperkontakt erfordern, sind verboten.

GE
Genf

Stand 14. Dezember: Im Kanton Genf dürfen dürfen die Läden und Boutiquen seit Samstag, 28. November wieder öffnen. Bereits zuvor durften Coiffeure, Kosmetikerinnen und Therapeuten ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Die nicht-lebenswichtigen Geschäfte waren Anfang November geschlossen worden, um die zweite Coronavirus-Pandemiewelle einzudämmen.

Seit Freitag, 10. Dezember dürfen auch die Restaurants wieder öffnen. Konkret dürfen die Gastronomiebetriebe von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen. Gegessen werden darf nur im Sitzen. Die Gäste müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, die Distanzregeln einhalten und eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Verboten sind auch Versammlungen mit mehr als fünf Teilnehmenden. Ausnahmen gelten für Beerdigungen, wo bis zu 50 Personen erlaubt sind, sowie andere zwingende Versammlungen beispielsweise von Gewerkschaften, Parteien oder politischen Gremien. Im Unterschied zum Frühling bleiben aber die Schulen geöffnet: Bis und mit Sekundarstufe II findet Präsenzunterricht statt.

GL
Glarus

Stand 14 Dezember: Im Kanton Glarus sind Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum untersagt.

GR
Graubünden

Stand 15. Dezember: Im Kanton Graubünden sind alle Restaurants geschlossen. Diese Massnahme gilt vorerst bis zum 22. Dezember. Erlaubt bleiben die Lieferung und Verteilung von Lebensmitteln nach Hause bis 22 Uhr, Take-Away bis 22 Uhr und der Betrieb von Restaurants in Hotels für Hotelgäste. Die Skigebiete bleiben offen, doch auch dort werden die Restaurants geschlossen. Zudem bietet der Kanton vom 11. bis 13. Dezember in einem Pilotprojekt freiwillige Massentests der Bevölkerung an.

Seit Montag, 9. November gilt ein Maskenobligatorium für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der Sekundarschulstufe 1. Diese umfasst die Sekundar- und Realschule von der siebten bis zur neunten Klasse. Die Maskenpflicht gilt zunächst bis 22. Dezember.

JU
Jura

Stand 14. Dezember: Im Kanton Jura dürfen seit Freitag, 10. Dezember die Restaurants wieder öffnen. Konkret dürfen die Gastronomiebetriebe von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen. Gegessen werden darf nur im Sitzen. Die Gäste müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, die Distanzregeln einhalten und eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Sämtliche Versammlungen von mehr als fünf Menschen sind verboten, Ausnahmen gelten für Gottesdienste und gesetzgebende Versammlungen. In Schulen gilt ab Sekundarstufe I ebenfalls eine Maskenpflicht für alle.

LU
Luzern

Stand 11. Dezember: Der Kanton Luzern geht in vielen Punkten weiter als der Bund. So sind Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen komplett geschlossen; dazu zählen Museen, Galerien, Kinos, Casinos, Spielsalons, Bowling- und Billardzentren und Indoor-Sportanlagen sowie Schwimmbäder. Weiterhin geschlossen bleiben Erotik- und Sexbetriebe, zusätzlich sind neu alle Angebote von Sexarbeit – auch in privaten Räumen und auf der Strasse – verboten. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Angestellten wenn möglich im Homeoffice arbeiten können. 

Auch an den Schulen gibt es weitere einschränkende Massnahmen: Diese betreffen primär Schulanlässe, den Sport- und Musikunterricht sowie die Hauswirtschaft.

Menschen, die in Spitalpflege sind oder im Alters- und Pflegeheim leben, dürfen täglich maximal zwei engste Bezugspersonen zu Besuch haben. In sämtlichen Fahrzeugen müssen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, eine Maske tragen. 

NE
Neuenburg

Stand 14. November: Im Kanton Neuenburg dürfen seit Freitag, 10. Dezember die Restaurants wieder öffnen. Konkret dürfen die Gastronomiebetriebe von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen. Gegessen werden darf nur im Sitzen. Die Gäste müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, die Distanzregeln einhalten und eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Auch Fitnesscenter, Museen und kulturelle Veranstaltungsorte dürfen nicht mehr öffnen. Im Kanton gilt ein Limit von fünf Personen bei Veranstaltungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum.

Ausnahmen gelten nur im privaten Bereich für Kinder unter zwölf Jahren, ebenso für Beerdigungen – hier sind bis zu 50 Anwesende zugelassen, wenn sie sitzen. Ausgenommen von der Obergrenze sind ebenfalls politische Versammlungen oder Unterschriftensammlungen. Zudem gilt in Neuenburg die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.

NW
Nidwalden

Stand 14. Dezember: Der Kanton Nidwalden beschränkt die Höchstgrenze für Veranstaltungen im privaten Raum auf zehn Personen. Im öffentlichen Raum dürfen nur 15 Menschen zusammenkommen. Alle öffentlichen Veranstaltungen in Einrichtungen und Betrieben sind verboten. Ausnahmen gelten für Beerdigungen, religiöse Feiern sowie Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen. n kirchlichen Weihnachtsgottesdiensten vom 24. bis 26. Dezember sind maximal 50 Besucherinnen und Besucher erlaubt, das gemeinsame Singen ist aber untersagt.

Zudem wird dort die Maskenpflicht ausgeweitet: Lehrpersonen ab dem Kindergarten müssen eine Maske tragen, ebenso die Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Der Kanton schliesst zudem Bordelle und Erotikbetriebe.

OW
Obwalden

Stand 14. Dezember: Im Kanton Obwalden dürfen Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe bis 22 Uhr öffnen. Einkaufläden müssen am Sonntag nicht schliessen. Seit dem 2. November gelten für die Grösse von öffentlichen Veranstaltungen strengere Regeln, als der Bund getroffen hat: Hier sind maximal 30 Personen erlaubt.

SG
St. Gallen

Stand 12. Dezember: Im Kanton St. Gallen gilt an den Oberstufenschulen ab dem 2. November die Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen, auch während dem Unterricht. Bereits ab 31. Oktober sind Besuche in Akutspitälern, psychiatrischen und Reha-Kliniken verboten. Ausnahmen gibt es für Eltern von hospitalisierten Kindern, bei Geburten und für Palliativpatientinnen und -patienten.

Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt sofort alle Personen, mit denen in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome ein enger Kontakt bestand. Die benachrichtigten Personen haben sich dann für zehn Tage in Quarantäne zu begeben.

Weiter verordnete die Regierung, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen verboten sind. Ebenfalls verboten werden Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können.

SO
Solothurn

Stand 8. Dezember: Der Kanton Solothurn verschärfe am Freitag, 11. Dezember, seine Massnahmen gegen die Corona-Pandemie. Restaurants müssen von 21 bis 6 Uhr schliessen. Ausgenommen sind Mahlzeiten-Lieferdienste, Betriebskantinen und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste. Bars, Casinos und Spielhallen werden geschlossen, ebenso die Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen. Auch Sporteinrichtungen, Bäder und Wellnesszentren müssen schliessen. Ausnahmen gelten für Profi-Sport und -Wettkämpfe, den Schulsport an der Volksschule sowie für Gymnasien und Berufsschulen. 

In Alters- und Pflegeheimen gilt ab dem 10. Dezember ein generelles Besuchs- und Ausgehverbot. Damit soll sichergestellt werden, dass über die Festtage wieder kontrollierte Besuche und Kontakte möglich sind. Im Kanton gilt zudem neu eine Beschränkung von 15 Personen für Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es über die Weihnachtstage, zum Jahreswechsel und am Dreikönigs-Tag für religiöse Veranstaltungen, wo dann bis zu 30 Personen teilnehmen dürfen. Bereits zuvor verboten waren Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.

In Taxis und bei anderen «geschlossenen, gewerbsmässigen Personentransporten» gilt eine Maskenpflicht.

SZ
Schwyz

Stand 4. November: Der Kanton Schwyz legt seine Obergrenze für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich auf 30 Personen. Zudem gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz, selbst wenn der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Ausgenommen sind nur Menschen, die alleine in einem geschlossenen Raum arbeiten.

Ausgeweitet wird auch die Maskenpflicht an den Schulen. Wie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, müssen neu auch diejenigen der Sekundarstufe I eine Maske tragen. 

SH
Schaffhausen

Stand 15. Dezember: Der Kanton Schaffhausen schloss am Sonntag, 6. Dezember Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren sowie Innenräume von Sportanlagen. Dasselbe gilt für Museen, Kinos, Theater, Jugendtreffs, Spielsalons und Erotikbetriebe. Am 15. Dezember gab die Regierung bekannt, dass ab zudem alle Schulen bereits ab dem 21. Dezember geschlossen bleiben, weil die Fallzahlen konstant hoch sind.

Strengere Regeln erlässt der Kanton auch für Treffen: Im privaten Rahmen dürfen sich zwar weiterhin bis zu zehn Personen treffen, allerdings nur noch aus maximal zwei Haushalten. Auch in Restaurants gilt nun eine Begrenzung auf zwei Haushalte. Zudem sind neu Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen verboten, ausgenommen davon sind politische Gremien. Die Massnahmen sollen vorerst bis zum 22. Dezember gelten.

TG
Thurgau

Stand 7. Dezember: Der Kanton Thurgau hat per 9. Dezember mehrere verschärfte Massnahmen beschlossen, die vorerst bis zum 23. Dezember gelten. An Veranstaltungen dürfen nur noch zehn statt bisher 50 Personen teilnehmen. Aussnahmen gibt es für kirchliche Anlässe und politische Versammlungen. Auch im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch zehn Personen treffen.

Für Treffen im privaten Kreis gilt nebst der 10-Personen-Regel auch, dass nur Personen aus maximal zwei Haushalten teilnehmen dürfen. Für Gesangsgruppen und ausserhalb des Familienkreises wird die Durchführung von Auftritten und Proben untersagt. Zudem ist das Home-Office zur Pflicht, wo möglich. Für Restaurants, Bar- und Clubbetriebe sowie Take-aways gilt neu eine Sperrstunde von 22 Uhr bis 6 Uhr. 

TI
Tessin

Stand 14. Dezember: Für die Öffentlichkeit zugängliche Sportanlagen, einschliesslich Fitnessstudios, müssen im Kanton Tessin sonntags sowie am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar zwischen 19 und 6 Uhr geschlossen sein. Ausnahmen gelten für unter anderem für Skigebiete. Gruppensportaktivitäten mit mehr als fünf Teilnehmern sind verboten, es gibt aber viele Ausnahmen, etwa im Bereich des Profisports und für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren.

Der Kanton hat das Maskenobligatorium in den Schulen ausgeweitet. Auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen im Unterricht eine Schutzmaske tragen. Zudem sind Versammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Weiter sind auch sämtliche Gruppensportaktivitäten verboten. 

An privaten und öffentlichen Veranstaltungen geht der Südkanton ebenfalls einen Schritt weiter als der Bundesrat. Hier gilt eine Obergrenze von fünf Personen. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen, darunter fallen unter anderem Beerdigungen und Hochzeiten. 

UR
Uri

Stand 6. November: Im Kanton Uri gilt seit Freitag, 6. November, eine Höchstgrenze von 30 Personen bei Veranstaltungen. Gastrobetriebe müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste mit einem «geeigneten System» erheben, damit diese bei Bedarf schnell in elektronischer Form vorliegen.

VD
Waadt

Stand 10. Dezember: Im Kanton Waadt dürfen die Restaurants seit Freitag, 10. Dezember wieder öffnen. Konkret dürfen die Gastronomiebetriebe von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen. Gegessen werden darf nur im Sitzen. Die Gäste müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, die Distanzregeln einhalten und eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.

Weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen traten in der Waadt bereits am 1. Dezember in Kraft. So sind die Museen und Galerien wieder offen. Die öffentlichen und privaten Versammlungen bleiben allerdings auf fünf Personen beschränkt. Eine Ausnahme gilt zwischen Weihnachten und Neujahr. Vom 18. Dezember bis zum 3. Januar dürfen sich Familien mit bis zu zehn Personen treffen. Ausserdem sind bei Gottesdiensten bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes 30 Personen zugelassen.

VS
Wallis

Stand 14. Dezember: Im Wallis haben die Restaurants, Unterhaltungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen seit 14. Dezember wieder geöffnet – bis 22 Uhr und auch sonntags. Discos und Klubs bleiben geschlossen. Skianlagen müssen ein Schutzkonzept erstellen. Wegen der Verbesserung der epidemiologischen Lage kehrt der Kanton weitgehend zu den Bundesvorschriften zurück.

Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind somit wieder erlaubt, die Obergrenze für spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum liegt bei 15 Personen. Privat dürfen sich aber auch weiterhin inklusive der Kinder nur zehn Personen treffen.

Mit der Lockerung müssen die Restaurant zusätzlich zu den Bundesbestimmungen die Rückverfolgbarkeit der Gäste garantieren, und zwar elektronisch über die App Socialpass oder schriftlich auf Listen. An einem Tisch dürfen nur vier Personen sitzen und nur sitzend konsumieren. Tanzanlässe sind weiterhin verboten.

Die Betreiber von Skianlagen und Skigebieten sowie anderen touristischen Transportdiensten müssen über ein Schutzkonzept für das ganze Gebiet verfügen, also für Pisten und Bahnen gleichermassen. In Wartebereichen müssen die Mindestabstände garantiert sein. Zudem sehen die Schweizer Bergbahnen landesweit eine Maskentragpflicht auf allen Anlagen inklusive Ski- und Sesselliften vor.

ZG
Zug

Stand 29. Oktober: Im Kanton Zug gilt an den gemeindlichen Schulen für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine Maskenpflicht. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

ZH
Zürich

Stand 11. Dezember: Der Kanton Zürich hat bereits per Donnerstag, 10. Dezember bis vorerst 10. Januar 2021 Massnahmen ergriffen, die teils über jene des Bundes hinausgehen. Für die Gastrobranche gilt zusätzlich zur Sperrstunde ab 19 Uhr eine Zwei-Haushalte-Regel. Heisst: Pro Tisch dürfen nicht mehr als vier Personen aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Take-Aways müssen bereits um 22 Uhr schliessen. Zudem müssen Gastro-Betriebe an Heiligabend und Silvester bereits um 22 Uhr zumachen. Ganz geschlossen werden Casinos und sämtliche Erotik- und Sexclubs.

Die Zürcher Regierung beschränkt Versammlungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen und appelliert an die Bevölkerung, dass sich auch im privaten Raum nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen sollen. 

In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien findet für die Schüler ab Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsschulen) eine Vertiefungswoche statt, in der die Schülerinnen und Schüler zu Hause arbeiten, weil sich nach den Ferien bisher jeweils die Fallzahlen erhöht haben.

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