Schlag auf Schlag Was der Bundesrat heute alles beschlossen hat

SDA/gbi

25.3.2020

Ob Bestimmungen zur Einreise, zum Export von medizinischem Material oder zusätzlich Hilfe für Arbeitslose: Der Bundesrat hat heute gleich mehrere Massnahmen wegen der Corona-Krise erlassen. Ein Überblick.

Am heutigen Mittwoch ging es beim Bundesrat Schlag auf Schlag: Erst informierte Finanzminister Ueli Maurer über Details zur milliardenschweren Nothilfe, mit welcher der Bund die Schweizer KMU mit liquiden Mitteln versorgen will (hier lesen Sie mehr dazu).

Unmittelbar darauf traten auch die Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin vor die Medien – und präsentierten ein weiteres Bündel an Massnahmen, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt und die Folgen der Pandemie abgefedert werden sollen. 

Arbeitslose: 600 Millionen Franken im Monat

Die neuen Massnahmen betreffen vor allem Arbeitnehmende respektive Personen auf Stellensuche. Alle Personen, die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung beziehen, erhalten zusätzlich 120 «Krisentaggelder». Damit wird jene Zeit verlängert, in denen sie Arbeitslosengeld beziehen können. So will der Bundesrat vermeiden, dass Arbeitslose mitten in der Krise ausgesteuert würden, wie Parmelin erklärte.

Heute werden zwischen 90 und 520 Taggelder ausgezahlt, je nach Alter, Beitragsdauer und Unterhaltspflichten. Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld wird um zwei Jahre verlängert, sofern der vollständige Bezug in der laufenden Rahmenfrist nicht möglich ist. Die Kosten für die Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf schätzungsweise 600 Millionen Franken pro Monat.



Weiter hat der Bundesrat die Bewilligungsdauer für Kurzarbeit von drei auf sechs Monate verlängert. Damit könne die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden, sagte Parmelin. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.

Um die kantonalen Behörden zu entlasten, müssen Stellensuchende vorläufig keine Nachweise mehr einreichen, dass sie sich um eine Stelle bemüht haben. Diese müssen aber später nachgereicht werden. Beratungs- und Kontrollgespräche werden telefonisch geführt.

Die Stellenmeldepflicht wird vorläufig aufgehoben. Damit solle die Rekrutierung erleichtert werden, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Pharmabranche, in der Landwirtschaft oder der Logistik.

Die Situation sei schwierig und noch längst seien nicht alle Fragen gelöst, sagte Parmelin vor den Medien. Er versicherte aber: «Hilfe kommt!»

Medizinisches Material: Export eingedämmt

Medizinische Schutzausrüstung darf ab morgen Donnerstag nur noch mit Bewilligung aus der Schweiz ausgeführt werden. Wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus habe der Bedarf an Schutzausrüstung in der Schweiz drastisch zugenommen, teilt der Bundesrat mit. Masken, Untersuchungshandschuhen, Schutzbrillen, Überwürfe und weiteres Material müsse aber vorhanden sein, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.



Die Bewilligungspflicht deckt sich nach Angaben des Bundesrats weitgehend mit jener der EU. Diese hat die Efta-Staaten von ihrer Ausfuhrbewilligungspflicht ausgenommen. Der Bundesrat hat für die EU- und Efta-Staaten nun ebenfalls eine Ausnahme eingeführt, soweit diese Länder auch die Schweiz gleich behandeln.

Wirtschaftsminister Parmelin erklärte vor den Medien, das sei das Mindeste, um die Belieferung der Schweiz mit diesem Material einigermassen sicherzustellen. Zwar gebe es die Anweisung der EU, die Sendungen freizugeben. Offenbar existierten jedoch noch «administrative Blockaden». Er habe am Dienstag ein Telefonat geführt mit einer Vertretung in einem Nachbarland und diese Person inständig um Solidarität gebeten, um die Sache zu beschleunigen.

Die Schweiz kann laut Daniel Koch, Leiter Übertragbare Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), umgehend mit der Produktion von Schutzmasken starten. Die Maschinen dafür seien vorhanden. Er habe davon gehört, dass so täglich rund 40'000 Masken im eigenen Land produziert werden könnten.

Strengere Einreisebestimmungen

Ab Mitternacht ist die Einreise nur noch Schweizer Bürgern erlaubt sowie Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Grenzgängerbewilligung.

Bisher waren nur Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien sowie alle Nicht-Schengen-Staaten von diesen Einreisebeschränkungen betroffen. Durch die Ausweitung der Massnahmen auf die verbleibenden Schengen-Staaten unterlägen nun alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mit.



Verboten sind damit sämtliche Einreisen von Dienstleistungsempfängern, Touristen, Besuchern, Teilnehmern von Veranstaltungen, zur medizinischen Behandlung oder zur Stellensuche. Ausnahmen gibt es für Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen müssten. Gemäss Weisung gehören dazu zum Beispiel Spezialistinnen und Spezialisten im Gesundheitsbereich oder offizielle Besucher.

Weiterhin einreisen dürfen in speziellen Situationen auch visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz und Menschen, die sich in einer Situation «absoluter Notwendigkeit» befinden.

Durch diese Verschärfung solle die Schweizer Bevölkerung besser vor dem Coronavirus geschützt werden. Und das Gesundheitswesen solle vor einer Überlastung bewahrt werden. Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein sind von den Massnahmen ausgenommen.

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