KaufkraftVoller Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten kommt definitiv
misc, sda
12.12.2022 - 18:55
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten im kommenden Jahr definitiv den vollen Teuerungsausgleich. Der Ständerat hat sich am Montag ein zweites Mal für das Vorhaben ausgesprochen. Ziel ist die Erhaltung der Kaufkraft.
12.12.2022, 18:55
12.12.2022, 19:17
SDA
Die kleine Kammer hiess eine Motion der Mitte-Fraktion aus dem Nationalrat mit 22 zu 20 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Der Nationalrat hatte den Vorstoss bereits in der Herbstsession angenommen.
Der Entscheid des Ständerats fiel angesichts der Vorgeschichte überraschend knapp aus. Denn die kleine Kammer hatte im September in seiner Sonderdebatte zur Kaufkraft bereits zwei Motionen von Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) mit dem gleichen Anliegen diskutiert und angenommen.
Das Parlament verlangt damit vom Bundesrat die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.
Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.
Zweifel an der Wirksamkeit
Eine Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) wollte an diesem System festhalten. Die momentane Inflationsrate in der Schweiz sei nicht so hoch, dass sie eine Abkehr vom System rechtfertige. Sie kritisierte zudem eine Bevorzugung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Minderheitssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ) warnte insbesondere vor den Mehrkosten. Zudem könne die Idee nicht rechtzeitig umgesetzt werden – es würden wohl Gelder nachträglich ausbezahlt.
Das bestehende System der Rentenanpassung funktioniere gut, so Kuprecht. Für das kommende Jahr habe der Bundesrat darauf basierend bereits eine Erhöhung beschlossen. Für jemanden, der eine Minimalrente beziehe, gehe es um gerade einmal sechs Franken im Monat. Der administrative Aufwand wäre unverhältnismässig hoch.
Jahrelang seien die Renten stärker gestiegen als die Teuerung, sagte Jakob Stark (SVP/TG). Der Effekt der gegenwärtigen Situation werde sich längerfristig wieder ausgleichen.
Nur eine Art Vorbezug
Die Mehrheit der SGK-S argumentierte dagegen, die Erhaltung der Kaufkraft von Menschen im Rentenalter sei zentral. Die Teuerung bei Krankenkassenprämien und Konsumgütern belaste viele Menschen, die keine oder nur eine kleine Pensionskassenrente hätten, in besonderem Masse. Für sie sei die Höhe der AHV-Renten von existenzieller Bedeutung.
Zudem gehe es lediglich um einen Vorbezug eines künftigen Teuerungsausgleichs, der später, wenn sich die Inflation auch auf die Löhne ausgewirkt habe und stärker in den Mischindex eingehe, angerechnet werden solle.
Rechsteiner widersprach der Aussage Kuprechts, es gehe um wenig Geld. «Es geht nicht einfach um lächerliche Beträge». Für Ehepaare mache der Unterschied über zwei Jahre gerechnet rund 800 Franken aus. Die Ausgleichskassen hätten schon in der Vergangenheit ausserordentliche Zulagen ausgerichtet. Der volle Teuerungsausgleich sei gewissermassen «eine moralische Verpflichtung» – auch weil der Ständerat zuvor einen höheren Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung abgelehnt habe.
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