Endloses Entlassungsverfahren Uni Basel wird Professor seit zehn Jahren nicht los

euc

17.7.2023

Die Uni Basel will seit zehn Jahren einen Professor loswerden. (Archivbild)
Die Uni Basel will seit zehn Jahren einen Professor loswerden. (Archivbild)
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

An der Universität in Basel soll ein Professor seine Doktorandinnen ausgenutzt haben. Die Uni möchte ihn entlassen, kann dies aber nicht. Und das seit zehn Jahren.

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  • Ein Professor an der Universität Basel nutzte seine Doktorandinnen offenbar aus.
  • Er verlangte von ihnen unter anderem, dass sie ihn hundertmal zitierten. Er erwähnte sie jedoch nie in seinen Studien.
  • Die Uni will ihn entlassen, scheitert daran aber seit zehn Jahren. 

Ein Professor der Universität Basel soll seine Mitarbeiterinnen für seine Arbeiten ausgenutzt haben. Laut einem Bericht der «BZ Basel» seien insgesamt drei Doktorandinnen ungerecht von ihm behandelt worden.

Der Fall zwischen dem Altphilologen und den Doktorandinnen zieht sich bereits seit zehn Jahren hin. Seine Ausnutzung zeigte sich wie folgt: Obwohl der Professor die drei Promovierenden in seine Forschung einbezog, wurden sie kaum oder gar nicht zitiert.

Doktorandinnen sollten ihn 100 Mal zitieren

Im Gegensatz dazu erwartete der Professor, dass sie ihn in ihren Arbeiten über 100 Mal zitieren. Dadurch wurden die Leistungen der jungen Wissenschaftlerinnen kaum sichtbar, während der Professor im Rampenlicht stand.

Die Doktorandinnen weigerten sich aber, den Zitieranweisungen ihres Professors Folge zu leisten. Als Reaktion darauf drohte er ihnen mit schlechten Noten und der Verhinderung einer Publikation. Angesichts dieser Bedrohung beschlossen die Frauen, ihn bei der Universität anzuzeigen.

Der Professor wertete die Vorwürfe als Beleidigung seiner Autorität. In einer Fakultätssitzung erklärte er, dass die Karrieren der Beschwerdeführerinnen beendet seien. Darüber hinaus schrieb er eine E-Mail an den Vater einer Doktorandin, in der er schwerwiegende Anschuldigungen gegen sie erhob.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Der Integritätsbeauftragte der Universität untersuchte die drei Anzeigen und gab einer der drei Doktorandinnen recht. Es bestehe ein hinreichender Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.

Vor zehn Jahren stufte das Rektorat die Integritätsverletzungen als schwerwiegend ein, das Vertrauensverhältnis sei irreparabel zerstört. Ein Entlassungsverfahren wurde eingeleitet. Seinen Posten hat der Professor jedoch immer noch. 

Weitere schwerwiegende Vorwürfe

Wegen zahlreicher Verfahrensfehler wurde der Fall mehrfach vor verschiedenen Instanzen verhandelt, bis er schliesslich beim Bundesgericht landete. Dann wurde der Fall zurück an die Universität verwiesen. Während des gerichtlichen Verfahrens kamen weitere schwerwiegende Vorwürfe gegen den Professor ans Licht.

Trotz dieser Vorwürfe bleibt der Professor bis zur Bestätigung der Kündigung durch die Justiz weiterhin in seinem Amt und unterrichtet weiter. Dies liege daran, dass die Unschuldsvermutung für ihn gilt. Nun ist er fast im Pensionsalter. Die Chance, dass er trotzdem noch entlassen wird, schwindet.