Affäre Lauber Stefan Keller soll gegen Lauber und Infantino ermitteln

SDA/aka

9.9.2020

Der Präesident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, Stefan Keller, soll ausserordentlicher Bundesanwalt werden.
Der Präesident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, Stefan Keller, soll ausserordentlicher Bundesanwalt werden.
Bild: Keystone

Stefan Keller soll als ausserordentlicher Bundesanwalt gegen den zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber ermitteln. Das beantragt die Gerichtskommission der Bundesversammlung.

Stefan Keller ist der Mann, der in der Affäre Lauber als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes bereits die Strafanzeigen gegen Michael Lauber geprüft hat. Nun soll Keller als ausserordentlicher Bundesanwalt gegen den zurückgetretenen Bundesanwalt ermitteln. Das beantragt die Gerichtskommission der Bundesversammlung. Es geht um Laubers Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino.

Auf Kellers Antrag hin haben die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat Laubers Immunität aufgehoben. Gegen Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold eröffnete Keller Strafverfahren. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung.



Lauber soll sich dreimal mit Infantino getroffen haben, während die Bundesanwaltschaft gegen die Fifa ermittelte. Diese Treffen wurden nicht protokolliert. Eines davon verschwieg Lauber absichtlich gegenüber der Aufsichtsbehörde, wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte. Im Strafverfahren soll geklärt werden, ob in dem Zusammenhang Straftaten begangen wurden.

Affäre Lauber ist vorbei

Politisch ist die Affäre Lauber beendet. Nach monatelanger Kritik hatte dieser Anfang August seinen vorzeitigen Rücktritt eingereicht. Die Gerichtskommission nahm diesen an und stellte das Amtsenthebungsverfahren ein. Lauber ist am 31. August aus dem Amt ausgeschieden.

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin wird voraussichtlich in der Wintersession gewählt. Die Gerichtskommission hat entschieden, für die Auswahl ein zweistufiges Verfahren durchzuführen. Die Stelle wurde am 1. September ausgeschrieben.

Die Gerichtskommission schlägt ausserdem vor, Marc Thommen als Fachperson in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu wählen. Er soll Rolf Grädel ersetzen. Dieser tritt nach eigenen Angaben wegen des schwierigen Verhältnisses mit der Bundesanwaltschaft zurück.

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