Verurteilt Zürcher entblösst sich vor Verkäuferin in Landi

Sven Ziegler

31.10.2024 - 13:07

In einer Landi-Filiale entblösste sich ein Mann. (Archivbild)
In einer Landi-Filiale entblösste sich ein Mann. (Archivbild)
sda

Ein 31-jähriger Mann aus Zürich wurde verurteilt, nachdem er in einer Landi-Filiale in St. Gallen seine Genitalien entblösst hatte. Die Strafe umfasst eine Geldstrafe und Entschädigungszahlungen.

Sven Ziegler

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  • Ein 31-jähriger Mann aus Zürich wurde verurteilt, nachdem er in einer Landi-Filiale in St. Gallen seine Genitalien entblösst hatte.
  • Die Strafe umfasst eine Geldstrafe und Entschädigungszahlungen.
  • Sollte er nicht bezahlen, droht ihm Gefängnis.

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich Anfang Mai in einer Landi-Filiale im Kanton St. Gallen, als ein 31-jähriger Mann aus Zürich den Laden betrat. Anstatt sich mit Gartenartikeln einzudecken, hatte er andere Absichten.

Nach etwa 15 Minuten im Geschäft wurde er von einer Verkäuferin bemerkt, die ihn an der Kasse mit heruntergelassenen Hosen und entblösstem Glied sah. Diese Szene führte zu einer Anzeige bei der Polizei, wie «20 Minuten» berichtet. 

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen stellte fest, dass der Mann die Tat bewusst und absichtlich begangen hatte. Er nahm dabei in Kauf, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Verkäuferin zu verletzen und ihr Sicherheitsgefühl zu beeinträchtigen. Diese Erkenntnisse führten zu einer Anklage wegen Exhibitionismus.

Es droht Gefängnis

Anfang Oktober wurde der Zürcher schliesslich schuldig gesprochen. Die verhängte Strafe umfasst eine Geldstrafe von 300 Franken. Sollte er diese nicht begleichen, drohen ihm drei Tage Haft. Zusätzlich muss er der betroffenen Verkäuferin 300 Franken als Entschädigung zahlen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 550 Franken, die ebenfalls von ihm zu tragen sind. Eine Zivilklage in Höhe von 1500 Franken wird separat behandelt.

Der Strafbefehl ist derzeit noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der Verurteilte die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen.