Observationsartikel Sozialdetektiv spart mit 38 Stunden Schnüffeln der IV eine Million Franken

sob

31.10.2018

Unterwegs im Auftrag der Sozialversicherungen: Die Volksabstimmung vom 25. November entscheidet, ob der Staat gegen mutmassliche Betrüger Sozialdetektive einsetzen darf.
Unterwegs im Auftrag der Sozialversicherungen: Die Volksabstimmung vom 25. November entscheidet, ob der Staat gegen mutmassliche Betrüger Sozialdetektive einsetzen darf.
Keystone/Ennio Leanza

Ein Sozialversicherungsbetrug ist dank eines «Schnüfflers» aufgeflogen. IV-Leistungen von einer Million Franken werden gestoppt. Der Sozialdetektiv berechnet für den Aufwand nur 10'000 Franken.

Das ist ein konkreter, wahrer Fall. Zuerst war der Verdacht der IV-Stelle auf Betrug. Wird die volle Invalidenrente an die 28-jährige Person zu Recht ausbezahlt? Womöglich lebenslang?

Der Psychiater hatte ein «Knalltrauma» diagnostiziert. Die gesundheitlichen Folgen in diesem Fall seien laut einem Bericht im «Blick»: Lärmempfindlichkeit, Konzentrationsmangel, Vergesslichkeit, Depressionen und praktisch kompletter sozialer Rückzug. Den öffentlichen Verkehr zu benutzen schien unmöglich, selbst Kontakte innerhalb der Familie. Arbeiten? Unvertretbar.

Der Sozialdetektiv beobachtete die verdächtige Person während insgesamt 38 Stunden, verteilt über vier Monate. Dazu kamen neun Stunden Büroarbeit. Dann war klar: Der junge IV-Rentner war nicht invalid. Er fuhr lange Strecken mit dem Auto – ohne Konzentrationsstörungen. Er hatte soziale Kontakte und besuchte Fussballspiele. Keine Lärmempfindlichkeit.

Der 28-Jährige bezog monatlich 2'320 Franken plus Kinderrenten. Bis zum Erreichen des AHV-Alters hätte die IV rund eine Million bezahlt. Zusätzlich seien auch noch Leistungen der 2. Säule (BVG) ausgerichtet worden, die ebenfalls eingestellt werden konnten.

Auf der anderen Seite stellte der Sozialdetektiv 10'340.45 Franken in Rechnung, inklusive acht Prozent Mehrwertsteuer.

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