Besteuerung von Wohneigentum So soll der Eigenmietwert wegfallen

Tobias Bühlmann

15.2.2019

Der Streit um den unbeliebten Eigenmietwert dauert bereits Jahrzehnte.
Der Streit um den unbeliebten Eigenmietwert dauert bereits Jahrzehnte.
Symbolbild: DPA/Oliver Berg

Der bei Hausbesitzern äusserst unbeliebte Eigenmietwert könnte bald abgeschafft werden. Zum Ausgleich sollen aber Steuerabzüge wegfallen. Eine Knacknuss ist die Frage, ob und wie in Zukunft Schuldzinsen abgezogen werden können.

Er ist eine Schweizer Besonderheit: der Eigenmietwert. Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, in der er oder sie wohnt, muss das mit der entfallenden Miete gesparte Geld als Einkommen versteuern – obwohl gar nie Geld auf das Konto fliesst.

Nicht alle Fragen beantwortet

Nun kommt der nächste Anlauf, diesen Eigenmietwert abzuschaffen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Ständerats hat eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass der Eigenmietwert sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene wegfällt.

Zum Ausgleich fallen etliche Steuerabzüge weg, die Besitzer von Wohneigentum bisher geltend machen konnten. Kosten für Unterhalt und Instandstellung, Versicherungsprämien sowie das Geld, das der Besitzer für die Verwaltung durch Dritte aufwendet, sollen dann nicht mehr abzugsfähig sein.



Eine Knacknuss scheint hingegen der Abzug von Hypothekarzinsen zu sein: Hier schlägt die Kommission gleich vier verschiedene Varianten vor. Hier geht das Spektrum von einem vollen Abzug der Schuldzinsen bis zu deren kompletten Wegfall.

Keine Änderung für Zweitwohnungen

Bei Investitionen für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau zeigt sich die WAK etwas grosszügiger: Die Abzüge für diese Posten sollen zwar auf Bundesebene ebenfalls wegfallen, die Kantone können sie aber weiterhin zulassen. Dabei wird in Kauf genommen, dass der bürokratische Aufwand steigt, weil die Behörden künftig genau prüfen müssten, ob Investitionen nun abgezogen werden dürfen oder nicht.

Der Systemwechsel soll nur ein Haus oder eine Wohnung am Wohnsitz gelten. Für Zweitwohnungen muss weiterhin ein Eigenmietwert versteuert werden.

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung, anschliessend müssen sich National- und Ständerat auf ein Gesetz einigen, was bei diesem Thema erfahrungsgemäss schwierig ist. Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen, gab es immer wieder. Das Stimmvolk hat bisher aber noch jeden am Ende bachab geschickt – zuletzt im Jahr 2012.

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