Körperverletzung und Pornografie SVP-Politiker Diethelm zu Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt

SDA/red

3.7.2023 - 20:33

Schwyzer Kantonsrat will SVP-Mitgliedschaft nicht ruhen lassen

Schwyzer Kantonsrat will SVP-Mitgliedschaft nicht ruhen lassen

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) will seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen lassen, obwohl er von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden ist. Das machte Diethelm am Mittwoch vor den Medien in Schwyz deutlich. Es handle sich um eine rein private Angelegenheit ohne Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit. «Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit.» Er sehe keinen Anlass, von den politischen Ämtern zurückzutreten, seine SVP-Mitgliedschaft aufzukündigen oder zu sistieren. Das käme einem Schuldgeständnis gleich. Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen seien krass übertrieben. Es handle sich um ein Vier-Augen-Delikt, Aussage stehe gegen Aussage. Durch die Medienberichterstattung fühlt sich Diethelm vorverurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft Diethelm Gefährdung des Lebens, versuchte sexuelle Nötigung und verbotene Pornografie vor. Die SVP Schwyz will, dass die Ortspartei die Parteimitgliedschaft Diethelms sistiert.

28.06.2023

Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) von den schwersten Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung freigesprochen. Er kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung und eine bedingte Geldstrafe wegen Pornografie.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Richter sprachen ihn von den schwersten Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung frei.
  • Diethelm bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Privatsache.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
  • Die SVP des Kantons Schwyz forderte nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Ortspartei Wägital die Sistierung von Diethelms Mitgliedschaft.
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  • 20.40 Uhr

    Der Prozess ist somit abgeschlossen

  • 20.33 Uhr

    Kein Hinweis auf Chloroform

    Die Klägerin habe glaubhaft und fast ohne Widersprüche ausgesagt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Am Prozess habe sie dann einiges anders gesagt als in der Untersuchung. Da sei etwa der süssliche Geruch, den sie gerochen haben will. Das Gericht gehe davon aus, dass sie sich im Vorfeld über Chloroform informiert hat.

    Dass Diethelm sie gewürgt hat, sahen die Richter als erwiesen an. Das zeigten die Verletzungen am Hals. Dafür wird er wegen Körperverletzung verurteilt. Doch es sei nicht bewiesen, dass ihr Leben dabei gefährdet war.

    Bezüglich der Verätzung und der vorgeworfenen versuchten Betäubung seien keine Rückstände gefunden worden, auch in der Wohnung habe sich nichts befunden, führte der Richter aus. Diethelms Suche nach Chloroform im Internet sei der einzige Hinweis. Doch dieses rieche nicht nach Katzenurin.

    Da die versuchte Betäubung nicht nachgewiesen werden konnte, fallen die Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung weg, wie der Richter festhielt. Es gebe weder Muster noch Hinweise, dass Diethelm je in dieser Hinsicht auffällig war.

    Das Gericht geht davon aus, dass eine Auseinandersetzung um den Preis der Anlass für den Vorfall war.

  • 20.15 Uhr

    Busse von 1000 Franken

    Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht am Montag eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 100 Franken aus. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Die Strafen wurden für einfache Körperverletzung und illegale Pornografie ausgesprochen.

    Wegen Tätlichkeiten muss Diethelm eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Klägerin sprachen die Richter eine Genugtuung von 1000 Franken zu.

  • 19.45 Uhr

    Diethelm zu bedingter Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt

    Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher einfacher Körperverletzung und verbotener Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

    Die Richter sprachen ihn von schweren Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Gefährdung des Lebens frei.

  • 16.24 Uhr

    Das Urteil folgt am Abend

    Das Gericht will das Urteil zwischen 19 Uhr und 19.30 Uhr veröffentlichen. blue News bleibt am Thema dran.

  • 16.22 Uhr

    Diethelm hat das Schlusswort

    Diethelm selbst sagt zum Schluss: «Ich kann mich an keinen Fall erinnern, wo das so passiert ist.» Er entschuldigt sich für Tätlichkeiten, den Biss und Schubser. Die Öffentlichkeit habe nun «möglicherweise verstörende Einblick in mein sexuelles Verhalten» bekommen. Auch die Pornografie-Verbreitung «reut» ihn. «Abschliessend halte ich fest, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Klägerin zu verletzen, zu schänden oder zu ermorden.» Ohne Unterstützung seines Umfeldes würde er vielleicht schon in der Limmat liegen. Sein «engster Familienkreis» leide unter der Berichterstattung über den Fall.

  • 16.21 Uhr

    «Warum sollte die Geschädigte ihn zu Unrecht belasten?»

    Staatsanwältin kontert: Die Klägerin beschreibe einen «dynamischen Vorgang», der zu verschiedenen Verletzungen geführt habe. So ergebe sich ein stimmiges Bild. Sie habe diese in der ersten polizeilichen Einvernahme sehr genau beschrieben. Und: «Warum sollte die Geschädigte den Beschuldigten zu Unrecht belasten?»

    Die Staatsanwältin verweist auf weitere Chatprotokolle in den Akten, die beweisen würden, dass Diethelm auch dominant sein könne. Zu den Schwindelgefühlen sagt die Staatsanwältin, die Privatklägerin habe von Anfang an gesagt, ihr sei schwummrig gewesen. Die Schwelle des Vergewaltigungsversuchs sei durch die Gewaltanwendung bereits überschritten.

    Die Rechtsanwältin der Klägerin sagt, der Notfall-Bericht sei nicht zu werten wie eine Aussage vor einer Gutachterin. Zum Punkt, die Klägerin habe im August und Oktober ihre Dienste per Inserat angeboten, sagt die Anwältin, das Inserat beweise nicht, dass sie auch gearbeitet habe.

  • 16.17 Uhr

    Medien hätten Diethelm vorverurteilt

    Diethelm entschuldigt sich laut Anwalt für die Verbreitung von verbotener Pornografie.

    Strafmildernd zu berücksichtigen sei die Berichterstattung im Vorfeld, die seinem Mandanten geschadet habe. Seine politische Karriere sei vorbei. «Er ist durch die Berichterstattung und Offenlegung seiner sexuellen Vorlieben schon genug gestraft.» «Es ist klar, dass die Medien die teils unfundierten Anklagepunkte wiedergaben.» So sei ein «verzerrtes Bild» entstanden.

  • 16.15 Uhr

    Schlusswort des Verteidigers

    Der Verteidiger kommt zum Schluss seines Plädoyers: Es sei unbestritten, dass es «zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam», doch welche Verletzung woher stamme, sei nicht klar. Dass Diethelm ihr 19 Verletzungen beigebracht habe, wie es die Staatsanwaltschaft sagt, sei «schwer vorstellbar». Und weil kein Chloroform gefunden worden sei und die Google-Suche nach Chloroform 45 Minuten vor dem Termin zur kurzfristig sei, um dieses auch zu besorgen, sei dieser Anklagepunkt irrelevant.

    Dass sich die Privatklägerin aus dem Griff des 91,3 Kilogramm schweren Angeklagten habe befreien können, zeige, dass dieser nicht die Absicht gehabt habe, ihr schweres Leid zuzufügen, argumentiert der Anwalt. Es habe zu keiner Zeit Lebensgefahr bestanden. Der Chatverlauf mit seiner «Herrin» impliziere zudem, dass Diethelm der Devote in dieser Beziehung war. «Es gibt keine äusseren Umstände, die auf den inneren Willen hindeuten, dass er sie vergewaltigen wollte.»

  • 16.13 Uhr

    Widersprüchlichkeiten und «Übertreibungen»

    Allem, was die Klägerin vor Gericht ausgesagt habe, komme weniger Beweiskraft zu, sagt Diethelms Rechtsvertreter. Weil der Fall lange her ist und sie sich ausgiebig mit ihrer Anwältin besprochen habe. Dennoch nimmt der Anwalt ihre Aussage auseinander: Es gebe Widersprüche darüber, wo der Finger-Biss stattfand. Die Klägerin habe erst von 1500 Franken gesprochen und sich dann auf 4200 Franken korrigiert.

    Erst heute habe die Klägerin eine Zahnarzt-Rechnung vom Juli 2021 präsentiert, die ein Schlag verursacht habe. Zuvor war nur vom Zudrücken des Mundes geredet worden. Bei der Polizei habe sie auch nie über Schwindel und Atemnot gesprochen, bei der Verhandlung dagegen schon.

    Widersprüche gebe es auch, was Kratzspuren angehe, während die Klägerin gleichzeitig ausgesagt habe, Diethelm habe Handschuhe getragen. Auch ihre Aussage, er habe eine Maske getragen, sei absurd, weil sein Mandant ein erklärter Skeptiker der Coronamassnahmen sei.

    Die Klägerin habe sich in eine Angst hineingesteigert. «Sämtliche ihrer Übertreibungen entbehren jeglicher Grundlage.» Bei Aussage gegen Aussage müsse im Zweifel für seinen Mandanten entschieden werden.

  • 16.10 Uhr

    Verteidiger sieht erhebliche Zweifel an Schilderungen der Prostituierten

    Die Klägerin habe ausgesagt, sie habe einen Geruch wahrgenommen, der nach Katzenurin roch. In der Verhandlung sprach sie jedoch von einem süsslichen Geruch, weil sie sich über Chloroform informiert habe, was sie in der Verhandlung auch eingeräumt hat.

    Es gebe zudem Unterschiede zwischen dem Befund im Notfall und dem der Gutachterin, die später hinzugezogen worden sei, sagt der Anwalt des Angeklagten. Einige der Blutergüsse seien laut Gutachten alt gewesen. «Mindestens neun» Verletzungen seien vor dem Fall entstanden, seien aber dennoch seinem Mandanten angelastet worden.

    Zur These, dass mit Chemikalien gearbeitet worden sei, sagt der Anwalt, dass die Klägerin im Spital ausgesagt habe, ihr sei ein Tuch ins Gesicht und sie selbst an die Wand gedrückt worden. Diese Aussagen seien später aber nicht wiederholt worden. Die Gutachterin habe sich auf diese Aussage gestützt, so der Rechtsbeistand.

    Nachfragen bei der Gutachterin hätten im Dezember 2021 ergeben, dass die Beurteilung der Würgesituation auf subjektive Angaben der Klägerin fusse. Die Ergebnisse der Gutachterin seien nicht verwertbar, weil sie bloss auf subjektive Aussagen fusse. Den Unterarm-Würgegriff habe es nie gegeben.

    Die Klägerin mutmasse nur, was Diethelm ihr habe antun wollen, argumentiert der Verteidiger. Sie habe Todesangst gehabt, aber nicht über Vergewaltigung gesprochen. Dann habe sie ausgesagt, er habe sie zum Schweigen bringen wollen. Nach dem Vorfall habe sie über Ängste geklagt, sich aber dennoch wieder feilgeboten – und mehr als eine entsprechende Anzeige geschaltet.

    Es gebe weder Hinweise darauf noch Beweise dafür, dass Diethelm böse Absichten gehabt habe. Und es bestünden «unüberbrückbare Zweifel» an den subjektiven Aussagen der Klägerin.

  • 16 Uhr

    Verteidiger fordert Freispruch in allen Punkten

    Diethelms Anwalt hält sein Abschlussplädoyer. Sein Mandant solle in fast allen Punkten freigesprochen werden, fordert er. Die Verbreitung von verbotener Pornografie räumt er aber ein.

    Sein Mandant habe «im Wesentlichen kongruent» ausgesagt. «Der erste Abend zwischen seinem Mandanten und der Klägerin sei schön gewesen und es sei beschlossen worden, das zu wiederholen.» Er habe ihr 1500 Franken gegeben, sie habe gedroht, sein Foto zu veröffentlichen. «Der Streit sei eskaliert.» Weil am Vortag 500 Franken für eine Stunde vereinbart worden sei, wären es 1500 Franken für drei Stunden ausgehandelt worden. Er sei der devote Teil gewesen: An Dominanz und Gewalt habe er kein Interesse.

    Geschubst habe Diethelm sie, weil er wollte, dass sie leise sei. Dass er gleich fertig sei, habe er nie gesagt. Weil er die 1500 Franken dagelassen habe, dachte er, die Sache sei erledigt. Die Verletzungen der Geschädigten könne er sich nicht erklären, so der Verteidiger.

  • 13:07 Uhr

    Staatsanwältin: «Beklagter wollte Beschädigte betäuben»

    Die Staatsanwältin hält fest: «Geschädigte und Beschuldigter erzählen eine ganz andere Geschichte.» Die Klägerin habe stringent ausgesagt. Das Institut für Rechtsmedizin habe zahlreiche Verletzungen dokumentiert.

    Die Geschädigte habe «Todesangst gehabt». Besonders deutlich macht die Staatsanwältin den Einsatz einer chemischen Substanz. Hals-Hautbereich wurden laut Gutachten offenbar verätzt: «Es muss eine chemische Substanz im Spiel gewesen sein.»

    Auch Kinnverletzungen der Geschädigten weisen demnach eindeutig auf eine Verätzung hin. Die Staatsanwältin sagt: «Puzzlesteine deuten eindeutig darauf hin, dass der Beklagte die Beschädigte betäuben wollte.»

  • 13:03 Uhr

    Diethelm «verfolgte skrupellos eigene Triebbefriedigung»

    Die Staatsanwältin hat sich vor der Pause geäussert. Sie erklärt, dass die Anträge vier Jahre Haft, 1000 CHF Busse, 3500 CHF Verfahrenskosten lauten. Diethelm «verfolgte skrupellos seine eigene Triebbefriedigung», fasst sie zusammen. 

    Strafmildernde Gründe liegen keine vor. Er sei «ungeständig und uneinsichtig».

  • 12.39 Uhr

    Mittagspause

    Das Gericht legt eine Pause bis 13.30 Uhr ein.

  • 12.02 Uhr

    Verbotene Pornobilder heruntergeladen

    Zur Sprache kommt auch verbotene Tier-Pornografie: Diethelm habe Zoophilie-Bilder in einem Chat versandt. Das gibt er vor Gericht zu, bezeichnet es als «eine Dummheit.» «Es war ein Rollenspiel, es hat sich hochstilisiert.» Der Richter will wissen, wie er überhaupt zu diesen Bildern kam. Diese seien wohl automatisch heruntergeladen worden, «durch das Öffnen von einem Link», sagt Diethelm. Der Richter will das nicht glauben.

  • 11.55 Uhr

    «Chloroform kaufen legal» in Google eingetippt

    Der Beisitzer nimmt Diethelm in die Mangel: 45 Minuten vor dem Treffen mit der Prostituierten habe er auf Google folgende Suche getätigt: «Chloroform kaufen legal.» Warum? «Ich kann das zum jetzigen Zeitpunkt nicht erklären», sagt Diethelm.

    2019 habe er im Internet schon einmal nach K.-o.-Tropfen gesucht und ein entsprechendes Produkt in den Warenkorb gelegt. Hat er den Kauf auch abgeschlossen? «Ich kann mich nicht erinnern», lautet die Antwort. Diethelm Will aber nie K.-o.-Tropfen benutzt haben.

  • 11:12

    Diethelm erklärt sich

    Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm versucht sich vor Gericht zu verteidigen. Er erklärt die Situation und sagt: «Ich bin zu der Klägerin gegangen. Es ist zum Streit gekommen wegen Geld. Es ist ausgeartet. Sie hat mir in den Finger gebissen. Ich habe rot gesehen. Aber ich habe nie die Absicht gehabt, sie zu vergewaltigen.»

    Der Streit, der wegen Geld ausgebrochen sei, habe zu einer unübersichtlichen Situation geführt. Als die Klägerin ihn nach dem Geld gefragt habe, habe er gesagt, er habe 1500 Franken in der Tasche. Vereinbart gewesen seien 4200 Franken.

    «Sie ist dann ziemlich verrückt geworden. Es ist auch zu Handgreiflichkeiten gekommen», sagt der Angeklagte. Doch er erklärt auch: «Ich habe überreagiert. Ich habe mich auch entschuldigt.»

    Laut dem medizinischen Bericht wurden bei der Prostituierten Druckstellen beidseitig am Kiefer und Hals festgestellt. Diethelm behauptet jedoch, er habe die Klägerin geschubst, nicht etwa gewürgt.

    Auf die Frage des Richters, wie das mit dem medizinischen Befund zusammen passe, sagt er: «Ich habe sie nicht mehr im Blickwinkel gehabt. Für mich ist das nicht verständlich, ich kann es mir nicht erklären.»

    Diethelm beharrt darauf, sie geschubst zu haben. Sie sei dann hingefallen, habe geschrien. «Als Mann ist das immer eine Situation, die schwierig ist. Deshalb habe ich auch die Flucht ergriffen.» Auch, wie es dazu kommen konnte, dass die Klägerin ihm in den Finger biss, kann er sich nicht erklären.

  • 10:00

    «Er hat mir die Luft abgedrückt»

    Die Klägerin berichtet über einen Tag um Juni im Jahr 2021. Sie sagt: «Er hat mich von hinten gepackt und angefangen, mir die Luft abzudrücken. Er hat Handschuhe und Maske angehabt. Ich hab ihm in den Finger gebissen, er hat mir den Mund zugehalten».

    Dann habe sie zur Tür heraus flüchten wollen, Diethelm habe diese jedoch zugeschlagen. Daraufhin habe er ihr an den Haaren gezogen, sie habe «geschrien wie am Spiess.» Diethelm habe daraufhin die Flucht ergriffen.

    Die Tat habe sie nachhaltig traumatisiert. Sie sagt: «Ich hatte richtig Angst um mein Leben. Ich habe gedacht, ich komme da nicht mehr raus.» Seither habe sie Flashbacks der Tat.

  • 09:45

    Klägerin sagt aus

    Der Prozess hat begonnen. Die Klägerin, die Deutsche ist, hat gebeten, dass Diethelm nicht im Raum ist, wenn sie aussagt. Er wohnt der Einvernahme per Video bei. 

    Die 26-jährige Prostituierte hat ihre Vorwürfe wiederholt. Unter Tränen schilderte sie, wie der Schwyzer Kantonsrats sie angegriffen und gewürgt habe.

    Die Frau sagte, dass Diethelm sie schon früher für Treffen gebucht habe. Dabei sei aber alles im Rahmen geblieben. An jenem Morgen im Jahr 2021 habe der 40-Jährige sie aber unvermittelt von hinten gepackt und gewürgt, als sie ihn nach der Bezahlung habe fragen wollen. Streit um Geld habe es zuvor nie gegeben, sagte die Frau.

  • 08:48

    Prozessstart verzögert sich

    blue News ist beim Prozess des Schwyzer Kantonsrats Bernhard Diethelm (SVP) live dabei. Doch das Gerichtsverfahren verzögert sich, der Saal, der um 8:30 Uhr geöffnet werden sollte, ist auch um 8:50 Uhr noch verschlossen. 

  • 08:35

    Angeklagter wartet auf Prozess

    Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) ist bereit für seinen Prozessauftakt. Er wartet am Bezirksgericht Zürich auf den Start der Verhandlung.

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) muss sich am heutigen Montag unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung am Bezirksgericht Zürich verantworten. Diethelm soll eine Prostituierte misshandelt haben. Diethelm bestreitet die Vorwürfe und spricht von einer Privatsache. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der 40-Jährige soll die Prostituierte für sadomasochistische Rollenspiele gebucht haben. 4200 Franken habe er für mehrere Stunden zahlen wollen, heisst es in der Anklageschrift.

Allerdings soll der Politiker versucht haben, die Frau zu überwältigen. Unter anderem habe er sie von hinten gepackt und gewürgt sowie ihr die Haarextensions herausgerissen.

Weil er die Frau mutmasslich mit einer unbekannten Substanz habe betäuben wollen, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er sie habe vergewaltigen wollen. Als er befürchtete, dass Nachbarn auf die Schreie der Prostituierten aufmerksam werden, soll der 40-Jährige die Wohnung barfuss verlassen haben, wobei er noch ein Halsband samt Hundeleine trug.

Kein Rücktritt

Bei der angeblichen Attacke soll der scharfe Gegner der Coronamassnahmen eine schwarze FFP2-Maske getragen haben.

Die SVP des Kantons Schwyz forderte nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Ortspartei Wägital die Sistierung von Diethelms Mitgliedschaft.

Der Politiker sprach letzte Woche vor den Medien von einer privaten Angelegenheit, die nichts mit seiner politischen Tätigkeit zu tun habe. Die Anklage stelle einseitig auf die Aussagen der Prostituierten ab. Ein Rücktritt als Kantonsrat wäre für ihn ein Schuldeingeständnis. Er fühle sich medial vorverurteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

SDA/red