Keine Lust aufs Militär Schweizer wird auf dem Papier zur Frau, um den Marschbefehl zu umgehen

mmi

11.6.2023

Ein 23-Jähriger lässt sein Geschlecht in den amtlichen Dokumenten ändern, damit er nicht ins Militär muss (Symbolbild).
Ein 23-Jähriger lässt sein Geschlecht in den amtlichen Dokumenten ändern, damit er nicht ins Militär muss (Symbolbild).
Keystone

Um den Militärdienst zu umgehen, hat ein 23-Jähriger sein Geschlecht auf dem Papier ändern lassen. Doch: Wer diese Möglichkeit missbraucht, macht sich strafbar.

mmi

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 23-jähriger Schweizer hat sein Geschlecht auf dem Papier ändern lassen, damit er nicht ins Miliitär muss.
  • Die Änderung von Mann zu Frau auf dem Papier soll lediglich zwei Minuten gedauert haben.
  • Die amtliche Geschlechtsänderung ist seit 2022 ohne grossen bürokratischen Aufwand möglich.
  • Wer diese Möglichkeit bewusst missbraucht, macht sich strafbar.

Seit einem Jahr ist es in der Schweiz möglich, das amtliche Geschlecht zu ändern. Wer beispielsweise als Frau eingetragen ist, sich aber als Mann fühlt, kann ohne psychologisches oder ärztliches Attest das Geschlecht wechseln – zumindest auf dem Papier.

Obwohl die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Parlamentsdebatte 2020 mögliche Missbräuche dieser Praxis ausgeschlossen hatte, schildert die «Sonntagszeitung» nun einen Fall, wo genau das passiert ist. 

Max, der in Wirklichkeit anders heisst, hat bei seiner Wohngemeinde einen Termin vereinbart, um sein amtliches Geschlecht von «männlich» auf «weiblich» zu wechseln. Nicht, weil sich Max als Frau identifiziert. Auch hat er kein ernsthaftes Interesse hat an einer Geschlechtsumwandlung. Der 23-Jährige wollte damit lediglich den Militärdienst umgehen.

Innert zwei Minuten vom Mann zur Frau – auf dem Papier

Wie die «Sonntagszeitung» schreibt, sei Max als stereotypischer Mann beim Treffen mit der Gemeindearbeiterin aufgetreten. Er habe sich normal gekleidet und mit tiefer Stimme gesprochen. Dem Bericht zufolge hätte er keine Fragen beantworten müssen. Nach zwei Minuten sei die Änderung vollzogen gewesen. Seither ist er im Personenregister als Frau registriert. Seinen männlichen konotierten Vornamen hat er behalten.

Trotzt Änderung den Marschbefehl erhalten

Trotz Geschlechtsänderung hat der junge Mann den Marschbefehl erhalten. Denn er hat den Eintrag erst nach der Rekrutierung veranlasst. Gemäss der Schweizer Armee entfalle die Dienstpflicht erst, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags während oder vor des Rekrutierungsprozesses vorgenommen wird.

Die Aktion war nicht nur in Bezug auf seine Dienstpflicht erfolglos. Max hat sich mit seinem Vorgehen auch strafbar gemacht. «Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts zeigen keine Rechtswirkung und sind strafbar», hält das Bundesamt für Justiz in einer Stellungnahme gegenüber der «Sonntagszeitung» fest. Bei einem entsprechenden Verdacht würden die Umstände abgeklärt werden und, falls nötig, ein Korrekturverfahren eingeleitet werden, so das Bundesamt weiter.

Max, der sein strafbares Vorgehen wenig zu kümmern scheint, wollte laut eigenen Aussagen auf die «Absurdität der Regelung» hinweisen. Zudem habe er einen anderen Weg gefunden, um sich dem Militärdienst zu entziehen.