Fehler endet in Gerichtsprozess SBB-Führungskraft fälscht Zeugnis – fristlose Entlassung

Sven Ziegler

18.10.2024

Der Mann arbeitete als Führungskraft bei der Streckeninspektion. (Themenbild)
Der Mann arbeitete als Führungskraft bei der Streckeninspektion. (Themenbild)
sda

Für einen internen Stellenwechsel fälscht ein SBB-Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis. Das endet mit einer fristlosen Kündigung und einer Gerichtsverhandlung.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Für einen internen Stellenwechsel fälscht ein SBB-Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis.
  • Daraufhin kündigen ihm die SBB fristlos.
  • Der Mann verliert auch vor Bundesverwaltungsgericht.

Ein langjähriger Mitarbeiter der SBB hat nach über 30 Jahren seinen Job verloren – und das wegen einer gefälschten Bewerbung. Der Mann, der als Führungskraft bei der Streckeninspektion tätig war, fühlte sich in seinem Arbeitsumfeld nie akzeptiert und wollte deshalb in eine andere Abteilung wechseln. Doch bei seiner internen Bewerbung im Januar 2022 beging er einen folgenschweren Fehler: Er reichte ein manipuliertes Zwischenzeugnis ein.

In dem gefälschten Dokument waren zusätzliche Aufgabenbereiche und übertrieben positive Formulierungen hinzugefügt worden. Als die SBB Unstimmigkeiten bemerkte und den Mitarbeiter damit konfrontierte, legte er sogar ein weiteres gefälschtes Zeugnis vor – vermutlich, um die erste Fälschung zu verdecken. Doch erneut stimmten die Unterschriften nicht mit dem Original überein, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. 

Die SBB reagierten auf die Fälschung mit einer fristlosen Kündigung. Der Mann wehrte sich dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht und forderte Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung. Doch das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mitarbeiter das Zwischenzeugnis gefälscht hatte, und wies die Klage ab. Die Richter betonten, dass das Vertrauensverhältnis durch die Tat «grundlegend und endgültig» zerstört worden sei.

Kündigung laut Gericht gerechtfertigt 

Bereits zuvor hatte es laut SBB Probleme mit dem Mitarbeiter gegeben. So habe er im Jahr 2020 die Personalbeurteilung nur teilweise bestanden und Vorschriften missachtet. Der Ex-Angestellte sieht das anders und betont, er sei stets geschätzt und fachlich kompetent gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war. In seiner Position habe der Mann eine besondere Verantwortung für die Sicherheit von Bahnreisenden getragen, was ein hohes Mass an Vertrauen in seine Integrität voraussetze. Das Urteil kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Die SBB erklären auf Anfrage der «Aargauer Zeitung», dass Fälle von gefälschten Arbeitszeugnissen selten seien. Man überprüfe jedoch konsequent Referenzen, um die Echtheit der Dokumente sicherzustellen.