Coronavirus – SchweizParlament gibt Corona-Warn-App den Segen
SDA
8.6.2020 - 18:43
Der reguläre Einsatz der Schweizer Corona-Warn-App rückt näher. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat der gesetzlichen Grundlage zugestimmt. Nach den Schlussabstimmungen von Ende kommender Woche soll das technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen.
Nicht überraschend gab es im Parlament kaum Fundamentalkritik an der Vorlage, schliesslich hatten die Räte an der ausserordentlichen Session Anfang Mai selbst eine gesetzliche Grundlage vor der breiten Lancierung der App gefordert.
Die Rückverfolgung von Corona-Fällen sei deshalb wichtig, weil es so schnell keinen Impfstoff gegen das Virus geben werde, sagte Nationalrat Benjamin Roduit (CVP/VS) im Namen der vorberatenden Kommission. Die vom Bund und den beiden ETH entwickelte Swiss-Covid-App könne helfen, die Ansteckungsketten zurückzuverfolgen sowie die Personen zu warnen, wenn sie längeren Kontakt zu einem oder einer Infizierten hatten.
Vergleich mit Orwells «1984»
Der Schweizer Ansatz stelle den Datenschutz ins Zentrum, sagte Kommissionssprecher Jörg Mäder (GLP/ZH). Selbst Technologie-Giganten wie Google oder Apple hätten das Schweizer Projekt gelobt. Es finde keine Überwachung statt. «Alle Daten bleiben auf dem persönlichen Gerät.» Weder der Staat noch Unternehmen hätten Zugriff darauf.
Nur SVP-Vertreter äusserten grosse Skepsis gegenüber des sogenannten Proximity-Tracing-Systems. «Wir installieren ein vom Staat betriebenes Informationssystem», sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Bewegungen, Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer würden aufzeichnet. «Das klingt für mich ziemlich nach George Orwells '1984'«.
Parteikollege Andreas Glarner (AG) dagegen sprach wie die Sprecher anderer Fraktionen von einer einfachen, unkomplizierten und guten Lösung. Verschiedene Redner hoben die Freiwilligkeit, die dezentrale Speicherung, die Löschung der Daten sowie die Befristung des Gesetzes hervor. Diese Eckpfeiler seien wichtig.
«Digitales Vorzeigeprojekt»
Die App soll das klassische Contact Tracing der Kantone ergänzen. Sie sei keine Wunderwaffe, aber ein nützliches Hilfsmittel, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Die Lockerungen gingen einher mit Massnahmen wie dem Einsatz der App, hielt Lorenz Hess (BDP/BE) fest. «Der Nutzen überwiegt das Risiko bei weitem.»
Laut Andri Silberschmidt (FDP/ZH) ist die App «schon fast ein digitales Vorzeigeprojekt». Die App habe das Potenzial, den weltweiten Standard zu setzen, sagte Judith Bellaïche (GLP/ZH). «Die Schweizer Wissenschaftler haben eine bemerkenswerte Arbeit abgeliefert.»
Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) forderte den Bund auf, weitere Unklarheiten der Bevölkerung auszuräumen. So solle die Regierung eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben. «Wenn nur wenige Menschen die App nutzen, wird diese nichts nützen.»
Aktuell 60'000 Downloads
Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Nationalrat, dass sich jede Person mit einer App-Warnung mit einem Arzt in Verbindung setzen sollte. Dieser entscheide dann, ob ein Test sinnvoll wäre. Fällt ein Corona-Test positiv auf, müsse sich die Person isolieren. Sie erhielte dann eine Erwerbsausfallentschädigung. Auch Personen, die von den Behörden in Quarantäne geschickt würden, hätten Anspruch darauf.
Insgesamt zeigten die ersten Rückmeldungen von Benutzern der App ein überwiegend positives Bild, sagte Berset. Aktuell nutzten rund 60'000 Personen die Swiss-Covid-App.
Kostenloses Testen nach Warnung
Damit die Proximity-Tracing-App Ende Juni breit lanciert werden kann, muss die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes noch die Schlussabstimmung überstehen. Der Ständerat hatte der Vorlage vergangene Woche in der Gesamtabstimmung mit nur einer Gegenstimme zugestimmt, der Nationalrat hiess das Geschäft am Montag mit 156 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut.
Das Parlament nahm nur wenige Änderungen am Entwurf des Bundesrats vor. Personen sollen sich etwa kostenlos testen lassen können, wenn sie eine Benachrichtigung der Swiss-Covid-App erhalten, weil sie sich zu lange nahe einer infizierten Person aufgehalten haben.
Zudem soll der Bundesrat die App nicht nur einstellen können, wenn es nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn sich das Hilfsmittel sich als ungenügend wirksam erweist. Diese Entscheide fielen diskussionslos.
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