Nationale MassnahmenOrientierungshilfe: Was noch erlaubt ist und was nicht
Von Anna Kappeler
18.10.2020
Die Coronazahlen explodieren, der Bundesrat reagiert mit neuen, nationalen Massnahmen. Trotzdem noch verwirrt? Hier kommt Abhilfe in Form der wichtigsten Fragen und Antworten.
Nachdem sich die Coronasituation zuletzt täglich zugespitzt hatte, hat am Sonntagnachmittag der Bundesrat reagiert. «Die Ansteckungen mit dem Coronavirus haben sich innert einer Woche mehr als verdoppelt», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien (hier der Ticker zum Nachlesen).
Mit Blick auf den Winter müsse man die Ansteckungen jetzt bremsen, so die Bundesrätin. «Jeder Tag zählt.» Ein Überblick, was ab Mitternacht (vom Sonntag auf den Montag) gilt.
Darf ich meine Freunde und Familie noch draussen treffen?
Eingeschränkt. Personenansammlungen im Freien dürfen nicht mehr als 15 Personen beinhalten. Kinder zählen mit. Zum Vergleich: Während des Lockdowns im Frühling galt hier die 5-Personen-Regel. Das Versammlungsverbot gilt nicht für Demonstrationen, diese sind weiterhin erlaubt. Es gilt dann allerdings Maskenpflicht.
Bei Ansammlungen unter 15 Personen muss der Hygiene-Abstand von 1,5 Metern respektiert werden. Das gilt hier nicht für Kinder und Personen aus dem gleichen Haushalt.
Was ist mit privaten Anlässen in Innenräumen ab 15 Personen?
Alle Gäste über 12 Jahre müssen Maske tragen. Essen und trinken (und folglich maskenfrei sein) geht nur noch im Sitzen. Der Sitz muss einer Person fix zugeordnet sein. Alle Daten müssen vom Gastgeber aufgenommen werden.
Hat es mehr als 100 Gäste, muss der Anlass – zu all den erwähnten Massnahmen dazu – zwingend in einem öffentlichen Raum stattfinden. Also in einem Restaurant zum Beispiel.
Ich darf nicht mehr ohne Einschränkungen an Geburtstage oder Hochzeiten mit mehr als 15 Personen, aber weiterhin an Grossveranstaltungen wie Fussballspiele oder in den Zirkus. Das macht doch keinen Sinn?
Sinn oder Unsinn: Der Bundesrat begründet den Entscheid damit, dass an Grossveranstaltungen strenge Schutzmassnahmen wie beispielsweise Unterteilungen in Sektore und Contact Tracing gewährleistet sein müssen.
Das gilt bis zu Veranstaltungen mit 1'000 Personen, richtig?
Genau. Wer Anlässe mit über 1'000 Besuchenden durchführen will, braucht eine Bewilligung des Kantons. Und: Die Kantone können Veranstaltungsgesuche verweigern.
Also bleibt es beim Kantönligeist?
Der Bundesrat lässt den Kantonen bewusst ihre Hoheit. Die Folge: Nur eine Stunde nach Ende der bundesrätlichen Pressekonferenz vom Sonntagnachmittag prescht Bern vor. Der Kanton will ab Montag nichts mehr von Grossveranstaltungen mit über 1'000 Leuten wissen.
Was, wenn ich mich nicht an die neuen Regeln halte?
Dann kann ich gebüsst werden. Organisatoren von privaten Anlässen machen sich strafbar. Eine Busse kann die Folge sein.
Ich habe einen Büro-Job. Soll ich ab morgen von daheim aus arbeiten?
Das ist die Empfehlung des Bundesrates. Der Entscheid liegt beim Arbeitgeber. Mit dieser Vorgabe sollen die Kontakte im Büro und über Mittag beim Essen mit den Gspänli gering gehalten sowie die Belegung der Züge und Busse reduziert werden.
Neu gilt eine nationale Maskenpflicht. Wo überall muss ich die Maske tragen?
In allen öffentlichen Räumen. In Bahnhöfen, Flughäfen, Läden, Clubs, Kinos, Arztpraxen, Theatern, Kirchen und so weiter. Die Maskenpflicht im ÖV gilt nach wie vor. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren oder Personen mit einem Arztzeugnis.
Betrete ich ein Restaurant oder eine Bar, geht das nur noch mit Maske. Erst wenn ich an einem Tisch sitze, darf ich die Maske ausziehen. Muss ich aufs Klo, ziehe ich die Maske wieder an. Das Gleiche gilt, wenn ich das Restaurant wieder verlasse. Neu: Landesweit darf innen wie aussen nur noch im Sitzen konsumiert werden.
Das kann teuer werden. Verstösse gegen die Maskenpflicht können mit Busse bis 10’000 Franken bestraft werden.
Reichen diese Massnahmen, um das Virus einzudämmen?
Das wird sich zeigen. Den Kantonen steht es frei, weitergehende, zusätzliche Massnahmen zu erlassen, wie Bundespräsidentin Sommaruga vor den Medien ausführte.