Neues Verfahren Erst wenige versuchen, ihre Betreibungen löschen zu lassen

uri, mit Material von SDA

16.7.2019

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann sich seit Anfang Jahr unkompliziert aus dem Register löschen lassen. 
Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann sich seit Anfang Jahr unkompliziert aus dem Register löschen lassen. 
Bild: Keystone

Dank einer Gesetzesrevision können seit Beginn des Jahres ungerechtfertigte Betreibungen recht einfach gelöscht werden – erstaunlicherweise nutzen aber nur wenige diese Option.

Reine Schikanebetreibungen gelten zwar als selten, doch häufig kommt es zu Betreibungen aufgrund teilweise oder vollständig umstrittener Forderungen. Erfahren Dritte davon, kann das erhebliche Nachteile für den Betriebenen nach sich ziehen – vor allem, wenn es um die Stellen- und Wohnungssuche oder um Kreditanträge geht.

Seit Anfang Jahr können betriebene Personen deshalb Rechtsvorschlag machen. Reagiert ihr Gläubiger dann über drei Monate lang nicht, können sie zu Kosten von 40 Franken beim entsprechenden Amt darum ersuchen, dass ihr Eintrag aus dem Register gelöscht wird. Wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet, sind die Betreibungsämter aber überrascht darüber, wie wenige Personen von dieser neuen Option auch Gebrauch machen.

Betreibungsämter sehen Verfahren positiv

«Wir hatten das Gefühl, dass das eine sehr beliebte Art werden könnte, um Verfahren löschen zu lassen», erklärte etwa Cornelia Löhri, Leiterin des Betreibungsamtes der Stadt Zug, gegenüber «Espresso». So seien in ihrem Zuständigkeitsbereich bei etwa 10'000 Betreibungsverfahren im Jahr in der der ersten Jahreshälfte nur 67 entsprechende Gesuche eingereicht worden. Auch in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Nidwalden, in den Städten Winterthur und St. Gallen sowie im Zürcher Stadtkreis 3 seien ähnlich wenige Gesuche eingereicht worden, berichtet das Magazin.



Obwohl man sich etwa auch beim Betreibungsamt der Stadt St. Gallen überrascht darüber zeigte, dass die Nachfrage nicht grösser sei, sähen die Betreibungsämter das Verfahren positiv. Yves de Mestral, der als Stadtammann das Betreibungsamt im Zürcher Stadtkreis 3 leitet, meinte gegenüber «Espresso»: «Wenn ein Schuldner den Eindruck hat, er sei zu Unrecht betrieben worden, ist es für ihn viel einfacher geworden, sich zu wehren.» Es handle sich für Betroffene um eine qualitativ gute Lösung.

Wenige Ablehnungen

Auch kämen offenbar die richtigen – also vor allem berechtigte – Fälle mit dem neuen Verfahren zum Zug. Es würden nämlich ganze zwei Drittel der Gesuche in den entsprechenden Betreibungsämtern gutgeheissen. Zudem hätten sich nur sehr wenige Gläubiger gegen die Löschungsbegehren gewehrt. Cornelia Löhri vom Betreibungsamt der Stadt Zug zeigt sich deshalb auch überzeugt: «Je mehr die Leute Kenntnis von diesem Verfahren haben, desto mehr werden die Zahlen zunehmen.»

Bilder aus der Schweiz
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