Strafbefehl in Genf Mutter lässt ihre Kinder 24 Stunden allein – und geht feiern

Dominik Müller

3.1.2025

Die Genfer Justiz hat eine 30-jährige wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten verurteilt.
Die Genfer Justiz hat eine 30-jährige wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten verurteilt.
Symbolbild: Imago

Eine 30-Jährige lässt ihre drei Kinder unbeaufsichtigt. Ihre 13-jährige Tochter erreicht sie erst am nächsten Tag in betrunkenem Zustand. Nun hat die Genfer Staatsanwaltschaft die Frau verurteilt.

Dominik Müller

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  • Eine 30-jährige Frau ist in Genf zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ihre drei Kinder während 24 Stunden alleine liess.
  • In dieser Zeit hat ihre 13-jährige Tochter auf ihre Geschwister aufpassen müssen.
  • Die Tochter hat ihrer Lehrerin von dem Vorfall erzählt.

Die Genfer Justiz hat eine 30-jährige Frau wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Die geschiedene, arbeitslose Mutter habe ihre drei Kinder unbeaufsichtigt zu Hause gelassen, während sie feiern ging, berichtet «20 Minutes».

Demnach hat sich der Vorfall im Juni 2024 ereignet. Die Spanierin habe abends ihr Haus verlassen und ihrer 13-jährigen Tochter versichert, innerhalb einer Stunde zurück zu sein. Dies sollte sich als leeres Versprechen entpuppen: Erst am nächsten Tag erwiderte sie den Anruf ihrer Tochter.

Tochter meldet Fall einer Lehrerin

In dieser Zeit musste die 13-Jährige allein auf ihren Bruder (8) und ihre sieben Monate alte Schwester aufpassen. Als sie ihre Mutter endlich erreichte, habe sie sie gebeten, nach Hause zu kommen. Diese soll daraufhin entgegnet haben, ebenfalls ein Recht auf Spass zu haben. Gemäss Strafbefehl war sie zu diesem Zeitpunkt betrunken bei einer Freundin.

Um 20 Uhr, knapp 24 Stunden nach dem Verlassen des Hauses, kehrte die 30-Jährige, die Sozialhilfe bezieht, letztlich heim. Zuvor sei sie aus unklaren Gründen noch im Spital gewesen.

Ans Licht kam der Vorfall, weil sich die Tochter einer Lehrerin anvertraute. Diese wandte sich an die Schulleitung, welche wiederum den Jugend- und Kinderschutzdienst einschaltete.