Coronavirus Mit diesen Massnahmen können Sie sich schützen

phi

2.3.2020

Diese Vorsichtsmassnahmen empfiehlt der Bund.
Diese Vorsichtsmassnahmen empfiehlt der Bund.
Screenshot: BAG

Das Bundesamt für Gesundheit hat wiederholt die Verhaltensregeln ergänzt, mit denen Herr und Frau Schweizer die Ausbreitung des Coronavirus vermeiden können.

Am 6. März hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Verhaltensempfehlungen bekannt gegeben. Diese betreffen erstmals auch den öffentlichen Verkehr. So soll dieser zu Stosszeiten idealerweise gemieden werden. Auch der Freizeitverkehr soll reduziert werden.

Im ÖV sowie an Haltestellen oder Bahnhöfen gelte es, von anderen Personen Abstand zu halten. Hat man Symptome wie Husten oder Fieber, muss auf ÖV-Reisen möglichst verzichtet werden.

Abstand halten – vor allem zu älteren Menschen. Diese neueste Verhaltensregel für die Bevölkerung hat das BAG am 4. März ausgerufen. Dass man sich regelmässig und gründlich die Hände waschen, bei Fieber und Husten zuhause bleiben und in die Armbeuge niesen soll, galt bereits davor.

Um ältere Menschen noch besser zu schützen, hat der Bund am 6.  März zusätzlich die folgende Regelung beschlossen: Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie im Spital oder bei Bekannten sind zu vermeiden. Ist ein Besuch nötig, sollte man sich an die Anweisungen des Pflegepersonals halten.

Anfang Monat kamen erstmals drei weitere Regeln hinzu: So solle man aufs Händeschütteln ganz verzichten. Taschentücher sollten nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer landen, und: Wer sich trotz aller Vorsichtsmassnahmen krank fühlt, soll erst beim Hausarzt oder im Spital anrufen, bevor man dort hinfährt.

Das Hotline-Angebot des BAG wurde bereits vor einigen Tagen ausgebaut. Sie erreichen die Experten unter der Nummer 058 463 00 00.

Galerie: Die Coronavirus-Epidemie

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