Alternative Sportferien-Ziele Es muss nicht immer die Skihütte sein

Von Andreas Fischer

29.1.2022

Einschlummern zum Rattern der Waggons: Der Snälltåget ist ein Nachtzug mit Liegewagen.
Einschlummern zum Rattern der Waggons: Der Snälltåget ist ein Nachtzug mit Liegewagen.
Snälltåget/dpa-tmn

Ab auf die Piste? Das kann in den Sportferien jeder. Dabei ist trotz Corona-Einschränkungen Meer möglich: Mit dem Nachtzug kommst du aus der Schweiz mittlerweile bis nach Amsterdam und auf den Balkan. 

Von Andreas Fischer

Klar, die meisten Skigebiete in der Schweiz und in den Nachbarländern sind geöffnet. Aber in Europa ist in den Sportferien vieles mehr möglich. Warum also nicht mal in die Ferne schweifen – und zwar mit der Bahn?

Schliesslich erleben Nachtzüge derzeit eine Renaissance. Seit dem Fahrplanwechsel im vergangenen Dezember sind ab Zürich zahlreiche Destinationen entspannt über Nacht erreichbar. Neben den üblichen Verdächtigen in Deutschland (Berlin, Hamburg, Hannover) und Österreich (Wien, Graz, Linz) geht es per Direktverbindung auch in die Niederlande, nach Osteuropa (Prag, Budapest) und auf den Balkan (Ljubljana, Zagreb). 

Zur derzeitigen Auslastung wollten die SBB auf Nachfrage von blue News keine konkreten Angaben machen. Mediensprecherin Sabrina Schellenberg wies aber auf eine markante Nachfragesteigerung vor der Corona-Pandemie hin. «An Spitzentagen waren die Schlaf- und Liegeplätze bereits Monate im Voraus ausgebucht.»

Aktuell seien die Züge zwar saisonbedingt nicht voll ausgelastet: «Aufgrund der limitierten Kapazitäten in den Nachtzügen empfehlen wir, Buchungen für die Ferien im Februar jetzt zu tätigen», so Schellenberg, die bestätigte, dass derzeit alle Strecken ab Zürich und Basel bedient werden.

Diese Regeln gelten bei der Reise in die Nachtzug-Destinationen.

Das gilt während der Fahrt

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist an Bord des Zuges verpflichtend – ob FFP2-Maske oder einfache OP-Maske, hängt vom Reiseland ab. Beim Schlafen und Aufenthalt im eigenen Abteil ohne fremde Mitreisende dürfen die Passagiere die Maske abnehmen.

Bei der Belegung der Schlaf- und Liegeabteile gibt es laut Informationen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) derzeit Einschränkungen. So können wegen der Wahrung des Sicherheitsabstandes in den Liegewagen nur Plätze im Abteil mit vier Liegen sowie Privatabteile gebucht werden. Einzelplätzen in Abteilen mit sechs Liegen werden derzeit nicht angeboten.

Einreisebestimmungen Deutschland

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Die Schweiz gilt aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet. Vor der Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Genesene Personen müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das zwischen 28 und 90 Tage alt ist.

Liegt die Infektion länger als drei Monate zurück, gilt man als ungeimpft. Dann müssen sowohl ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt als auch eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden. Die Quarantänepflicht entfällt beim Transit oder einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden.

Einreisebestimmungen Österreich

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Bei der Einreise gilt 2G+: geimpft, genesen und PCR-getestet (maximal 72 Stunden alt). Die PCR-Testpflicht entfällt bei einer Boosterimpfung oder einem maximal sechs Monate alten Genesenennachweis bei vollständiger Impfung (Pfizer und Moderna: zwei Piekse, Johnson & Johnson: ein Piks). Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Personen ohne Impf- und Genesenenzertifikat müssen sich online registrieren und im Regelfall eine zehntägige Quarantäne antreten.

Einreisebestimmungen Niederlande

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.

Trotz der Omikron-Welle gelten in den Niederlanden gelockerte Corona-Regeln. Die Einreise in die Niederlande ist ohne Registrierung möglich. Es ist lediglich der Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung erforderlich. Eine Quarantänepflicht gibt es nicht. Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Einreisebestimmungen Tschechien

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.

Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular ausfüllen und ein negatives PCR-Test-Ergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen mit der Boosterimpfung und Geimpfte bis 18 Jahre. Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Einreisebestimmungen Ungarn

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht

Bei der Einreise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen PCR-Tests oder einer Genesung erforderlich. Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Einreisebestimmungen Slowenien

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine chirurgische Schutzmaske oder eine Maske vom Typ FFP2 getragen werden.

Die Einreise nach Slowenien ist ohne Quarantäne möglich für Personen, die einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Ohne diese Nachweise gilt eine siebentägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne darf nicht in touristischen Unterkünften verbracht werden. Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Um die Einreise zu erleichtern, ist es empfehlenswert (aber nicht verpflichtend), ein Einreiseformular auszufüllen und auszudrucken.

Einreisebestimmungen Kroatien

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht

Bei der Einreise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen Tests (PCR: nicht alter als 72 Stunden, Antigen: nicht älter als 48 Stunden) oder einer Genesung erforderlich. Der Genesenenstatus gilt sechs Monate.

Um die Einreise zu erleichtern, ist es empfehlenswert (aber nicht verpflichtend), ein Einreiseformular auszufüllen und auszudrucken.