Maskenbeschaffung während Corona Berater kassiert vom Bund 412'000 Franken Honorar

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22.11.2024 - 21:31

Während andere von der Schweizer Armee zum Covid-Assistenzdienst aufgeboten wurden, hat ein Berufsoffizier für das VBS ein lukratives Beratungsmandat ausgeführt (Symbolbild). 
Während andere von der Schweizer Armee zum Covid-Assistenzdienst aufgeboten wurden, hat ein Berufsoffizier für das VBS ein lukratives Beratungsmandat ausgeführt (Symbolbild). 
Bild: KEYSTONE

Während der Pandemie stellt ein ehemaliger Berufsoffizier dem Bund rund 412'000 Franken in Rechnung. Das vereinbarte Kostendach überschreitet er mehrfach. Der Fall wirft Fragen zur Ausgabenkontrolle auf.

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  • Ein ehemaliger Berufsoffizier, der während der Pandemie das Verteidigungsdepartement (VBS) beriet, stellte dem Bund über 412'000 Franken für seine Dienstleistungen in Rechnung.
  • Der Tagessatz des Beraters betrug 1800 Franken, deutlich mehr als der vor kurzem kritisierte von Brigitte Hauser-Süess, der Beraterin von Bundespräsidentin Viola Amherd. 
  • Der Jurist Loris Fabrizio Mainardi sieht darin möglichen Amtsmissbrauch und ungetreue Geschäftsführung durch das VBS. Er hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. 
  • Das VBS rechtfertigt die kostspieligen Mandate, die den jeweils vereinbarten Kostenrahmen sprengten, mit der schwierigen Lage zu Beginn der Pandemie. Zudem sei es weder möglich gewesen, den Berufsoffizier befristet anzustellen noch ihn seine Beratung im Rahmen eines Militärdienstes leisten zu lassen.

Ein ehemaliger Berufsoffizier, der während der Pandemie als Berater im Verteidigungsdepartement tätig war, hat dem Bund eine Rechnung von über 400'000 Franken gestellt. Dies für Beratung im ersten Jahr der Coronapandemie. Einer Recherche des «Tages-Anzeigers» zufolge hat er dem Bund unter anderem dabei geholfen, Atemschutzmasken zu beschaffen. 

Der Berater hat einen Tagessatz von 1800 Franken, was deutlich über dem Honorar von Bundesratsberaterin Brigitte Hauser-Süess liegt, die die NZZ vor als «wohl am besten verdienende Bundesratsberaterin der Geschichte» bezeichnete. 

Das VBS zahle für Beratungsleistungen zwischen 50 und 750 Franken pro Stunde, erklärt dieses dem «Tages-Anzeiger», der Berufsoffizier liege da mit 213 Franken ungefähr in der Mitte.

Kostenüberschreitungen und ihre Folgen

Das erste Mandat des Berufsoffiziers überschreitet das vereinbarte Kostendach um 64'900 Franken oder rund 60 Prozent. Armeesprecher Stefan Hofer rechtfertigt die über dem Budget liegende Vergütung mit der volatilen Lage, die es verunmöglicht habe, die tatsächlichen Kosten vorherzusehen.

Der Berater erhält darauf einen weiteren Auftrag. Dieses Mal einigen sich er und der Bund auf ein maximales Honorar von 216'000 Franken. Doch auch diesen Rahmen hält er nicht ein und verrechnet dem Bund weitere 239’400 Franken – knapp 11 Prozent. 

Der Berater habe im Lauf seines Mandats zusätzliche Aufgaben übernommen, erklärt Hofer diese Zahlung. Diese Aufträge habe er erfolgreich abschliessen müssen, was er auch getan habe.

Es stellt sich die Frage, weshalb das VBS den ehemaligen Berufsoffizier nicht temporär angestellt hat. Oder weshalb es ihn nicht wie viele andere während der Pandemie zum Militärdienst aufgeboten hat.

Eine Anstellung hätte wegen der nötigen Verfahren zu lange gedauert, erklärt Hofer. Zum Militärdienst hätten sie den Spezialisten auch nicht aufbieten können. Dies, weil es dem VBS ausdrücklich untersagt sei, nicht bewilligte Arbeitsstellen durch Militärdienstleistende zu kompensieren.

Luzerner Jurist erstattet Anzeige

Da ist der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi gegenteiliger Ansicht. Er hat die Beschaffung von Atemschutzmasken durch den Bund durchleuchtet. Der Berufsoffizier hätte durchaus zum Militärdienst in der Form des Covid-Assistenzdienstes aufgeboten werden können.

Zudem hätte das VBS den Mann befristet anstellen und marktgerecht entlöhnen können. Die 412'000 Franken, die er erhalten hat, erweckten den Verdacht des Amtsmissbrauchs oder der ungetreuen Geschäftsführung. 

Der Luzerner hat deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die Bundesanwaltschaft bestätigt den Eingang der Anzeige. Sie prüfe sie, nehme aber dazu keine Stellung.

Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.