Sogenanntes Stalking, also wiederholtes Nachstellen, soll ein eigener Straftatbestand werden und gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen oder Bussen geahndet werden können. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) vor.
Ergänzung anderer Tatbestände war angedacht
Die Kommission sprach sich mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, für Stalking einen separaten Straftatbestand zu schaffen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ursprünglich war angedacht gewesen, bestehende Straftatbestände wie etwa die Drohung oder die Nötigung entsprechend zu ergänzen.
Mit Stalking oder Nachstellung ist gemäss der Instanbuler Konvention vorsätzliches Verhalten gemeint, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht. Diese Bedrohungen könnten dazu führen, dass das Opfer um seine Sicherheit fürchte, heisst es in der Mitteilung.
Massgebend sei das gesamte Verhalten und nicht einzelne Handlungen, die für sich alleine durchaus sozialadäquat sein könnten, hielt die RK-N dazu fest. Die Intensität oder die Wiederholung dieser Handlungen hätten aber Auswirkungen auf das Opfer und beeinträchtigen dessen Freiheiten, das Leben zu gestalten.
Vernehmlassung ab Mai
Bekräftigt hat die Rechtskommission, dass Stalkerinnen und Stalker zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder zu Geldstrafen verurteilt werden können. Den Vorentwurf für ihre Vorlage verabschiedete die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen. Eine Vernehmlassung dazu will sie Ende Mai eröffnen
Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Bestimmung für den Schutz von Opfern von Stalking. Diese erlaubt die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten. Den Vorentwurf für die Vorlage verabschiedete die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen. Eine Vernehmlassung dazu will sie Ende Mai eröffnen.
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