Schweiz und EU Kommission will Kohäsionsmilliarde an konkrete Bedingungen knüpfen

SDA

11.2.2019

Mit der Frage, unter welchen Bedingungen eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU fliessen wird, hat sich nun die Aussenpolitische Kommisson des Nationalrats auseinandergesetzt.
Mit der Frage, unter welchen Bedingungen eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU fliessen wird, hat sich nun die Aussenpolitische Kommisson des Nationalrats auseinandergesetzt.
Keystone/Archiv

Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das will nach dem Ständerat auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) ist sich mit dem Ständerat einig: Die Europäische Union soll konkrete Bedingungen erfüllen, wenn noch eine weitere Kohäsionsmilliarde aus der Schweiz fliessen soll. Nach Ansicht des Ständerats wäre das gegeben, wenn die EU garantiert, dass sie keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlassen wird. Die Nationalratskommission will daneben zwei Bereiche ausdrücklich nennen: Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung und die Vollassoziierung der Schweiz ans europäische Forschungsprogramm «Horizon». Dies teilte die APK am Montag mit.

Zur Debatte stehen Gelder im Umfang von 1,3 Milliarden Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Rahmenkredit Kohäsion, einem Rahmenkredit Migration sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung.

So setzt sich die Zahlung zusammen

Mit dem Rahmenkredit Kohäsion sollen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen alten und neuen EU-Ländern reduziert werden. Der Rahmenkredit Migration ist zur Unterstützung von EU-Staaten vorgesehen, die besonders von Migration betroffen sind. Die APK beantragt ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, beide Kredite zu genehmigen.

Mit dem Geschäft hatte sich Anfang Februar auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates befasst. Sie forderte, dass der Rahmenkredit Migration von 190 Millionen Franken auf 380 Millionen Franken aufgestockt wird. Im Gegenzug soll der Rahmenkredit Kohäsion, für welchen der Bundesrat 1,047 Milliarden Franken vorsieht, um 190 Millionen Franken gekürzt werden.

Auch die SPK möchte ausserdem die Bedingungen präzisieren: Der Bundesrat soll erst dann Verpflichtungen eingehen, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen. Weiter forderte die SPK, dass der Bundesrat zwar selbständig Verträge zur Ausrichtung der Beiträge abschliessen kann, aber vorgängig die Parlamentskommissionen konsultieren muss.

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