Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
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Gegen den Walliser SVP-Nationalrat Michael Graber sollen nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission keine Ermittlungen geführt werden können. (Archivbild)
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Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
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Gegen den Walliser SVP-Nationalrat Michael Graber sollen nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission keine Ermittlungen geführt werden können. (Archivbild)
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Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
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Kommission will keine Ermittlungen gegen zwei SVP-Nationalräte - Gallery
Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
Gegen den Walliser SVP-Nationalrat Michael Graber sollen nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission keine Ermittlungen geführt werden können. (Archivbild)
Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
Gegen den Walliser SVP-Nationalrat Michael Graber sollen nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission keine Ermittlungen geführt werden können. (Archivbild)
Die zuständige Nationalratskommission will keine Ermittlungen gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi ermöglichen. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft soll nicht gegen die SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber ermitteln können. Das hat die zuständige Nationalratskommission entschieden. Die beiden hatten sich nicht an Anweisungen von Bundespolizisten im Parlamentsgebäude gehalten.
Der Vorfall ereignete sich beim Besuch des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk im Bundeshaus im Juni 2024. SVP-Fraktionschef Aeschi und sein Walliser Partei- und Ratskollege Michael Graber lieferten sich ein Handgemenge mit Bundespolizisten, weil sie entgegen von deren Anweisung die Haupttreppe im Bundeshaus benutzen wollten.
Aufgrund des Verdachts auf Hinderung einer Amtshandlung reichte die Bundesanwaltschaft im September 2024 ein Gesuch um Prüfung der Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte ein. Bei der Behörde war eine Strafanzeige eingegangen.
Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) entschied sich nun gegen die Aufhebung der Immunität, mit knappen Mehr. Der Entscheid sei nach einer Diskussion mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefallen, sagte Kommissionspräsident Pierre-André Page (SVP/FR) zu Keystone-SDA-Video.
Nun hat sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit dem Fall zu befassen. Ist sie gleicher Meinung wie die Nationalratskommission, ist der Fall erledigt. Sollte sie eine Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte wünschen, muss sich die IK-N noch einmal mit dem Dossier befassen.