KonzernverantwortungKampf gegen Konzernverantwortungsinitiative
SDA
30.9.2020 - 13:33
Die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative bezeichnen deren Anliegen zwar als berechtigt, halten das Volksbegehren aber für zu extrem. Parteigrössen von SVP, FDP, CVP und GLP haben am Mittwoch für den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments geworben.
Volk und Stände werden am 29. November über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» entscheiden. Sie fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Beachtung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht.
Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.
«Schweiz wäre Weltpolizist»
Diese «weltweit beispiellose und risikoreiche Haftung für Dritte» ist den Gegnern der Initiative ein Dorn im Auge. Sie mache die Schweizer Unternehmen zum Sündenbock und mache leere Versprechen, teilte das überparteiliche Nein-Komitee am Mittwoch mit. Das Schweizer Erfolgsmodell stehe auf dem Spiel.
Kein anderes Land kenne ähnliche Regeln. Denn durch die Umkehr der Beweislast drohe auch Unternehmen, die sich vorbildlich verhalten und dies beweisen können, ein durch den Gerichtsprozess verursachter Reputationsschaden. Das mache sie erpressbar.
Die Gegner kritisieren zudem, dass bei einem Ja zur Initiative der Schweiz die Rolle als «Weltpolizist» zukäme. Das Volksbegehren stelle Schweizer Recht und Schweizer Gerichte über das Rechtssystem aller ausländischer Staaten. Die Initiative führe auch dazu, dass weltweit jeder gratis gegen Unternehmen in der Schweiz klagen könnte. Das sei «ein Eldorado für ausländische Klageanwälte».
Gegenvorschlag mit knapper Mehrheit
Der von den eidgenössischen Räten im Juni verabschiedete indirekte Gegenvorschlag, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt, ist laut einer bürgerlichen Mehrheit im Parlament der richtige Weg. Er mache die Schweiz weltweit zum Vorreiter in Sachen Unternehmensverantwortung und schaffe mehr Verbindlichkeit mit neuen Pflichten, Bussen und Strafbestimmungen für Unternehmen.
Das Gesetz verzichtet auf neue Haftungsregelungen, beinhaltet aber eine Berichterstattungspflicht sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Der Bundesrat hatte die Vorlage ausgearbeitet. Den Initianten geht diese deutlich zu wenig weit. In der Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag nur knapp verabschiedet – im Nationalrat mit 98 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen.
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