Anklage wegen fahrlässiger Tötung 14-Jährige stirbt in Lager im Wallis – Pflegerin vor Gericht

tgre

21.1.2025

Eine Krankenpflegerin stand am Montag vor Gericht in Sitten wegen eines Todesfalls aus dem Jahr 2014. (Archivbild)
Eine Krankenpflegerin stand am Montag vor Gericht in Sitten wegen eines Todesfalls aus dem Jahr 2014. (Archivbild)
Bild: sda

Ein 14-jähriges Mädchen ist in einem Sommerlager in Crans-Montana im Jahr 2014 ums Leben gekommen. Am Montag stand eine Pflegerin vor Gericht. Ihr wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

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  • Ein 14-jähriges Mädchen ist im Jahr 2014 in einem Sommerlager in Crans-Montana an einem Herzstillstand gestorben.
  • Sie hatte Asthmaanfälle und soll in den zwei Wochen vor ihrem Tod 16-mal die Krankenstation aufgesucht haben.
  • Am Montag war die Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Im Mai 2023 war sie in erster Instanz schuldig gesprochen worden.

Im Jahr 2014 ist ein 14-jähriges Mädchen während ihres Aufenthalts in einem Sommerlager in Crans-Montana gestorben. Sie litt an Asthma und war allergisch gegen Pferdehaare, hatte im Ferienlager aber dennoch wiederholten Kontakt zu Pferden.

Wie der Unterwalliser Radiosender Rhône FM berichtet, soll das Mädchen russischer Abstammung in den zwei Wochen vor ihrem Tod 16-mal die Krankenstation aufgesucht haben, da ihre Asthmaanfälle zunahmen. Sie soll sogar gesagt haben: «Ich werde sterben.» Schliesslich erlag die 14-Jährige in ihrem Zimmer einem Herzstillstand.

Krankenschwester wurde in erster Instanz schuldig gesprochen

Im Mai 2023 wurde die nun 70-jährige Pflegerin vor dem Bezirksgericht Siders in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Laut Rhône FM forderte die Staatsanwaltschaft am Montag in der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht in Sitten dieselbe Strafe. Staatsanwalt Olivier Elsig sagte, dass aus seiner Sicht keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten bestünden.

Die Pflegerin bestreitet ihre Schuld. Ihre Verteidigerin plädierte auf einen Freispruch. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.