Vorwurf der fahrlässigen Tötung Gericht bestätigt Freispruch für sechs Lausanner Stadtpolizisten

sda/tcar

8.7.2024 - 15:28

Der Bruder und die Witwe des bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommenen Mannes und der Anwalt der Opferfamilie (rechts) vor der Urteilsverkündung.
Der Bruder und die Witwe des bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommenen Mannes und der Anwalt der Opferfamilie (rechts) vor der Urteilsverkündung.
Bild: Keystone

Freispruch für sechs Lausanner Polizisten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eines mutmasslichen Drogendealers. Sie hätten während des Einsatzes verhältnismässig reagiert. 

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  • Freispruch für sechs Lausanner Polizisten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eines mutmasslichen Drogendealers.
  • Für das Kantonsgericht hatten die Polizisten während des Einsatzes verhältnismässig reagiert.
  • Ein 39-jähriger Nigerianer hatte sich bei einer Drogenkontrolle widersetzt und war bei seiner Festnahme ums Leben gekommen.

Sechs Lausanner Polizisten sind am Montag in einem Berufungsprozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines mutmasslichen Drogendealers im Jahr 2018 freigesprochen worden. Gemäss Kantonsgericht hatten sie während des Einsatzes verhältnismässig reagiert.

Ein 39-jähriger Nigerianer hatte sich bei einer Drogenkontrolle in Lausanne widersetzt und war bei seiner Festnahme durch die sechs angeklagten Polizisten ums Leben gekommen. Nach einem Freispruch in erster Instanz im Juni 2023 und einem dreitägigen, aufsehenerregenden Berufungsverfahren lag es an den drei Richtern des Berufungsgerichts, zu entscheiden, ob sich die sechs Beamten der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hatten.

Zudem mussten die Richter auch über Amtsmissbrauch urteilen, der in zweiter Instanz als Anklagepunkt hinzugefügt worden war. Sie sprachen die Polizisten in beiden Anklagepunkten frei.

Die Richter verwiesen insbesondere auf die gerichtsmedizinischen Gutachten. Diese hatten festgestellt, dass es unmöglich sei, mit Sicherheit zu sagen, dass der Dealer aufgrund des Polizeieinsatzes und insbesondere aufgrund des Festhaltens in Bauchlage gestorben sei. Das Berufungsgericht befand ausserdem, dass die Polizisten ihre Sorgfaltspflicht nicht «schuldhaft» verletzt hätten.

sda/tcar