Frauenstreik Für gleichen Lohn, günstigere Tampons – und für vieles mehr

Von Valerie Zaslawski

11.6.2019

Am 14. Juni gehen die Frauen auf die Strasse – mit einem breitgefächerten Forderungskatalog.
Am 14. Juni gehen die Frauen auf die Strasse – mit einem breitgefächerten Forderungskatalog.
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Hunderttausende werden am 14. Juni für Gleichstellung streiken. Die Forderungen sind derart vielfältig, dass der Arbeitgeberverband dem Frauenstreik seine Legalität abspricht. Die Organisatoren kümmert dies wenig.

Die Schweiz kennt keine Streikkultur. Arbeitsrechtliche Konflikte werden in der Regel im Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgetragen. Die Sozialpartnerschaft, die ihren Ursprung im Arbeitsfrieden von 1937 hat, wird denn auch viel und gerne gelobt. Sie soll mitverantwortlich sein für den Wohlstand in der Schweiz. Ein wichtiger Standortfaktor. Seit 1999 findet sich zwar ein Streikrecht in der Bundesverfassung (Artikel 28), angewandt wird dieses aber selten.

Auch – oder gerade deshalb – dürfte die Aufregung im Vorfeld des 14. Juni, dem Tag des Frauenstreiks, besonders gross sein. Und zwar auf beiden Seiten. Ein Bruch mit der Tradition? Es mischt sich Nervosität mit Vorfreude, ein beinahe revolutionärer Geist liegt dieser Tage in der Luft. Der Frauenstreik soll «der bisher grösste Mobilisierungserfolg in der Schweizer Geschichte» werden, sagte die Historikerin Brigitte Studer kürzlich der «Aargauer Zeitung». Die violetten Fahnen mit dem Frauenlogo sind auf jeden Fall bereits ausverkauft.

So werden am kommenden Freitag wohl Hunderttausende von Frauen (und Männern) die Arbeit niederlegen und auf die Strasse gehen, um laut und kreativ für mehr Gleichstellung zu protestieren. Um zu zeigen, dass ohne die sichtbare und unsichtbare Arbeit der Frauen nichts mehr läuft. Auch heuer heisst es: «Wenn frau will, steht alles still.» Angekündigt wurde der Streik mit Höhenfeuern bereits dieses Wochenende an verschiedenen Orten in der Schweiz.

Ein bunter Strauss an Forderungen

Ein veritables Happening steht an – mit ernsthaftem Anlass: Denn auch nach dem ersten Frauenstreik 1991, in dessen Folge das Gleichstellungsgesetz die eidgenössischen Räte passierte, bestehen nach Ansicht der Streikenden weiterhin zahlreiche Diskriminierungen, insbesondere auch bei der Lohngleichheit. Frauen verdienen gemäss dem Bundesamt für Statistik 660 Franken weniger pro Monat, selbst wenn sie die gleiche Ausbildung und die gleiche Erfahrung haben wie Männer.

Diese Lohndiskriminierung entspricht bei allen Frauen zusammen einer jährlichen Benachteiligung von zehn Milliarden Franken. Dies rechnet der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor, der als Vertretung der Arbeitnehmenden den Frauenstreik mitorganisiert. Im Alter bedeute dies ein Drittel weniger Rente. Gefordert wird zudem mehr Wertschätzung für Care-Arbeit sowie eine Reduktion von Arbeitszeit.

Neben dem Gewerkschaftsbund gehören auch die Bewegung für den Sozialismus, die Medienfrauen, Migrantinnengruppen, Bäuerinnen, Kirchenfrauen oder Business and Professional Women zum heterogenen Streikkomitee. Und manche mehr.

Entsprechend bunt und vielfältig sind auch die Forderungen, welche weit über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinaus reichen. Ziel ist es, Gleichstellung so umfassend wie möglich zu denken.

So geht es gemäss dem Manifest auch um das Ende sexistischer Klischees in der Berichterstattung, um eine Gesellschaft ohne Gewalt. Es geht um die Freiheit sexueller Identitäten sowie um freie Wahl in der Reproduktion; es geht um Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe und die Regularisierung des Status der Sans Papiers. Gefordert werden emanzipative Bildung genauso wie mehrwertsteuerbefreite Binden und Tampons.

Arbeitgeber wollen nicht abseitsstehen

Insbesondere aufgrund der vielen politischen Forderungen, die keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen, zweifelt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) an der Legalität des Frauenstreikes. «Der Frauenstreik ist streng genommen gar kein Streik, sondern eine politische Demonstration. Als Arbeitsstreik wäre er wohl widerrechtlich», sagt Daniella Lützelschwab, Mitglied der Geschäftsleitung.

Kritisiert wird zudem der generelle Aufruf des Streikkomitees, sich mit den Frauen zu solidarisieren, unabhängig davon, ob frau (oder man) von Lohnungleichheit oder Diskriminierung selbst betroffen ist. Soweit die Friedenspflicht für einen Betrieb oder eine Branche zur Anwendung gelangt, werde mit dem Frauenstreik dagegen verstossen. Lützelschwab warnt: Die Streikenden könnten sich nicht auf das Streikrecht beziehen.

Spielverderber will der Arbeitgeberverband dann aber doch wieder nicht sein. So wollten die Unternehmen ihren Mitarbeitenden, sofern möglich, mit unbezahlter Freizeit entgegengekommen, sagt Lützelschwab. Und den Dialog suchen. Sie selbst wird am 14. Juni selbstverständlich nicht streiken, dafür aber an einer Podiumsdiskussion zum Frauenstreik an einer Schule teilnehmen. Und sich so für Lohngleichheit einsetzen. Es entsteht beinahe der Eindruck, als blicke selbst der Arbeitgeberverband dem Frauenstreiktag mit einer gewissen Vorfreude entgegen.

Der Gewerkschaftsbund nimmt es gelassen

Die Diskussionen über die Legalität des Streikes beziehungsweise das Entgegenkommen der Unternehmen werden derweil als «widersinnig» kritisiert. So schreibt beispielsweise der «Tages-Anzeiger», dass ein Streik doch gerade wehtun müsse, damit er etwas nütze: «Ein Warnstreik, der allen bewusst machen sollte, wie viel Arbeit von Frauen erledigt wird, die zu unfairen Konditionen angestellt sind, wird so abgewickelt, dass man möglichst nichts merkt. Dass man höchstens denkt: Schau an, es ist Streik, und alles läuft wie sonst – scheinen doch nicht so wichtig zu sein, diese Frauen.»

Auch der Gewerkschaftsbund scheint die rechtlichen Diskussionen als müssig zu erachten – oder zumindest «als nicht zielführend», wie Zentralsekretärin Regula Bühlmann sagt. Der Frauenstreik sei nun einmal ein ganz eigener Streik, weshalb er auch ein pauschales Konzept von Streik im juristischen Sinn sprengt. Eine Antwort an den Arbeitgeberverband in Bezug auf seine rechtliche Einschätzung hat Bühlmann dennoch parat: «Illegal ist, dass die Gleichstellung noch immer nicht umgesetzt ist.» Der Streik sei ein legitimes Mittel, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und Verbesserungen zu verlangen.

Und die Sozialpartnerschaft?

Bleibt nicht nur die Frage, ob Gleiches mit Gleichem vergeltet werden kann, sondern auch: Was der Streik für die viel gelobte Sozialpartnerschaft bedeutet, den Standortfaktor, der den Wohlstand des Landes mitbegründet haben soll. Was bedeutet er für die Schweizer Tradition des Dialoges?

Die Meinungen gehen – wenig überraschend – auch hier auseinander. Lützelschwab vom Arbeitgeberverband findet, der Frauenstreik (sofern ein Streik) setze ein grosses Fragezeichen hinter die Sozialpartnerschaft. Sie lobt die friedliche und lösungsorientierte Organisationsform, die besser zu unserer Kultur passe als Kampfmassnahmen: «Wir müssen Lösungen finden, anstatt Geschirr zu zerschlagen, das aber braucht Zeit.»

Die Gewerkschafterin Bühlmann möchte trotz Frauenstreik an der Sozialpartnerschaft festgehalten. Sie hoffe, dass der Frauenstreik jene Themen vorwärtsbringe, die trotz sozialpartnerschaftlichem Dialog nicht weiterkämen. Und ist überzeugt: «Der Frauenstreik wird nicht überhört.» Vielleicht bringe er sogar neuen Schwung in die Sozialpartnerschaft.

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