Take-away-Betreiberin verurteiltFünf Kinder nach Döner-Essen im Spital
Lea Oetiker
24.11.2024
Im Kanton St. Gallen wurde eine Wirtin eines Take-aways verurteilt, nachdem mehrere Kunden, darunter fünf Kinder, an einer Lebensmittelvergiftung erkrankten.
Lea Oetiker
24.11.2024, 11:18
24.11.2024, 11:50
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Seit 2022 betreibt eine 33-jährige Wirtin zusammen mit ihrem Ehemann einen Take-away.
Sechs Personen hatten eine Lebensmittelvergiftung bekommen, nachdem sie dort einen Döner gegessen hatten. Darunter auch fünf Kinder.
Seit 2022 betreibt eine 33-Jährige zusammen mit ihrem Mann einen Take-away im Kanton St. Gallen. Sie ist die Wirtin, er der Geschäftsführer und Koch.
Im März klagte eine Person über Erbrechen und Durchfall, nachdem sie im Take-away gegessen hatte. Nach der Erkrankungsmeldung beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) wurde am 15. März eine Lebensmittelkontrolle mit Probenentnahmen durchgeführt, wie «20 Minuten» schreibt.
Das Resultat: Zwei Proben zeigten massive Überschreitungen von Richtwerten. In einer Probe Kebabfleisch konnten Staphylokokken-Enterotoxinen nachgewiesen werden. Das sind die Bakterien, die Lebensmittelvergiftungen verursachen.
Fünf Kinder wegen Lebensmittelvergiftung im Spital
Im Strafbefehl schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft: «Der Imbiss wurde aufgefordert, Massnahmen zur besseren Hygienepraxis zu ergreifen.»
Am Wochenende vom 16. und 17. März assen zwei unabhängige Gruppen Kinder ebenfalls im Take-away. Auch diese fünf Kinder erlitten eine Lebensmittelvergiftung und mussten im Kinderspital St. Gallen behandelt werden, schreibt «20 Minuten» weiter.
Das Spital meldete die Vorfälle beim AVSV. Am 18. März wurde also wieder eine Kontrolle durchgeführt. Erneut wurde bei zwei Proben massive Überschreitungen von Richtwerten aufgewiesen. «In einer Kebabfleischprobe konnten wiederholt Staphylokokken-Enterotoxin nachgewiesen werden», so die Staatsanwaltschaft.
Zusätzlich wurde vom AVSV die Hygienepraxis im Umgang mit Lebensmittel, die fehlende Datierung von Lebensmitteln sowie deren nicht nachvollziehbarer Rückverfolgbarkeit und die nicht korret erfassten Temperaturkontrollaufzeichnungen beanstandet.
Mängel wurden nicht behoben
Vier Tage später wurde wieder eine amtliche Inspektion durchgeführt, diesmal zur Abklärung der Erkrankungsfälle. Die am 18. März beanstandeten Punkte wie die fehlende Datierung der Lebensmittel und Rückverfolgbarkeit und die Detailhygiene wurden lauft Strafbefehl nicht behoben, schreibt die Zeitung.
«Die Beschuldigte gefährdete durch die falsche Lagerung des Kebabfleisches die Gesundheit mehrere Personen, was durch pflichtwidrige Unvorsichtigkeit verursacht wurde», heisst es im Strafbefehl.
Dies hätte jedoch verhindert werden können, insbesondere durch Überprüfung der Arbeitsweise ihres Mannes. Zudem sei auch bei der Kontrolle auf die mangelnde Hygienepraxis aufmerksam gemacht worden. «Nichtsdestotrotz wurden die Mängel bis zur dritten Kontrolle nicht behoben, womit sie die aufgeführten Widerhandlungen zumindest in Kauf genommen hat», so die Staatsanwaltschaft.
Zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach die 33-Jährige Mitte November des fahrlässigen gesundheitsgefährdenden Umgangs mit Lebensmitteln, des unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen, sowie der Widerhandlung gegen die Vorschriften über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen schuldig.
Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à je 130 Franken, total 5200 Franken, verurteilt. Diese muss sie nur bezahlen, falls sie innert zwei Jahren erneut straffällig würde.
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