3,2 Millionen Franken abgezweigt Frühere SBB-Mitarbeiter müssen nur einen Bruchteil zurückzahlen 

SDA, lpe

28.6.2022 - 15:43

Der Hauptsitz der SBB in Bern. 
Der Hauptsitz der SBB in Bern. 
Bild: Keystone

Porsche, Pool und Partyzelte: Drei ehemalige Mitarbeiter haben sich auf Kosten der SBB mit Luxusgüter eingedeckt und ihre Häuser saniert. Nun wurden sie zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. 

28.6.2022 - 15:43

Das Bundesstrafgericht hat im abgekürzten Verfahren drei frühere Mitarbeiter der SBB wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung zu bedingten Freiheitsstrafen von 15, 17 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Ein weiterer Mittäter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Die Männer zweigten von der SBB rund 3,2 Millionen Franken ab. Zurückzahlen müssen sie jedoch nur einen Bruchteil des Betrages: insgesamt 650'000 Franken und je eine Entschädigung von 10'000 Franken. Dazu müssen sie zusätzlich einen Anteil der Vorverfahrenskosten tragen. Das Bundesstrafgericht hat gegen die vier Männer zudem bedingte Geldstrafen von 90 bis 120 Tagessätzen ausgesprochen.

Für die Deckung der Kosten und Forderungen wurden nicht nur die Konten der vier Männer gesperrt. Auch Motorräder und Autos wurden für eine Verwertung beschlagnahmt und Liegenschaften mit Sperren versehen.

Befreundeter Bauführer stellte gefälschte Rechnungen aus

Das Betrugssystem der Verurteilten war relativ simpel. Die vom Mittäter – ein befreundeter Bauführer – ausgestellten falschen Rechnungen wurden über weitere Firmen geleitet und schliesslich von den drei SBB-Angestellten in das Abrechnungssystem des Bahnbetriebs eingeschleust und schliesslich auch beglichen.

Über mehrere Jahre hinweg und bis längstens im Mai 2012 ertrogen die Männer so zusätzlich zu ihren Einkommen mehrere 100'000 Franken «Zusatzsalär». Mit dem ausbezahlten Geld leisteten sich die Männer Luxusgüter wie mehrere Harley-Davidson-Motorräder oder teure Autos und sanierten ihre Häuser.

Sache nach Übernahme der Firma aufgeflogen

Die Sache flog auf, als ein anderes Unternehmen die involvierte Dienstleisterin übernahm. Bei einer Untersuchung wurde eine Unterdeckung in der Buchhaltung bei der SBB-Kostenstelle entdeckt. Die Firma reichte eine Strafanzeige ein.

Im vorliegenden Fall wurde das abgekürzte Verfahren angewandt. Dabei kooperieren die Beschuldigten, und es wird ein Strafmass zwischen Staatsanwaltschaft und Tätern ausgehandelt. Das Ergebnis muss schliesslich von einem Gericht gutgeheissen werden – vorliegend ist dies die Strafkammer des Bundesstrafgerichts. 

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15.03.2022

SDA, lpe