Prozess im Kanton ZürichFrau stalkt ihre Tochter – Polizei greift ein
zis
12.4.2024
Im Kanton Zürich hat eine Mutter Kontakt mit ihrer Tochter aufgenommen, obwohl diese jeglichen Kontakt vermied. Laut dem Gericht ein Fall von Stalking.
zis
12.04.2024, 16:53
Sven Ziegler
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Gericht im Kanton Zürich bestätigt ein Kontaktverbot für eine Mutter, die ihre eigene Tochter gestalkt hat.
Trotz mehrfacher Warnungen setzte die Mutter ihre Kontaktversuche fort.
Das Gericht urteilte, dass das Verhalten der Mutter die Familiensituation belastete und die psychische Gesundheit ihrer Tochter gefährdete.
Ein Gericht im Kanton Zürich hat ein Kontaktverbot für eine Mutter bestätigt, nachdem sie ihre eigene Tochter gestalkt hatte. Mehrmals pro Monat habe sie versucht, ihre Tochter (16), die beim Vater lebte, zu kontaktieren.
Zur Eskalation kam es, als die Mutter trotz mehrfacher Warnungen ihrer Tochter nicht aufhörte, ihr zu schreiben. Die Polizei erliess deshalb ein Kontaktverbot für zwei Wochen, das Bezirksgericht Hinwil verlängerte dieses Verbot auf drei Monate, schreibt der «Tages-Anzeiger». Das Verwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde der Mutter abgewiesen.
Das Gericht urteilte, dass das Verhalten der Mutter eine Unzumutbarkeit für die Familiensituation darstellte und die psychische Gesundheit ihrer Tochter gefährdete. Das verhängte Kontaktverbot soll sicherstellen, dass die junge Frau vor weiteren Belästigungen geschützt wird.
Kein klassischer Stalking-Fall
Die Mutter sagte vor Gericht, sie habe sich lediglich um einen minimalen Kontakt bemüht und habe wissen wollen, wie es ihr gehe.
Es handle sich nicht um einen klassischen Versuch von Stalking. Der Gesetzgeber habe die Messlatte aber bewusst tief angesetzt, sagte das Gericht. Die Mutter sei nicht in der Lage gewesen, die Haltung der Tochter zu akzeptieren.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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