Justiz Fehlbare Richterinnen und Richter sollen sanktioniert werden können

gg, sda

24.1.2025 - 10:46

Fehlbare Richterinnen und Richter an eidgenössischen Gerichten - im Bild das Bundesgericht in Lausanne - sollen künftig sanktioniert werden können. (Archivbild)
Fehlbare Richterinnen und Richter an eidgenössischen Gerichten - im Bild das Bundesgericht in Lausanne - sollen künftig sanktioniert werden können. (Archivbild)
Keystone

Bei fehlbarem Verhalten von Richterinnen und Richtern an eidgenössischen Gerichten soll künftig neben einem Amtsenthebungsverfahren auch eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet werden können. Das fordern die Oberaufsichtskommissionen des Parlaments.

Keystone-SDA, gg, sda

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/GPK-S) haben eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Ziel sei, dass Richterinnen und Richter für Fehlverhalten sanktioniert werden können. Heute ist nur eine Amtsenthebung möglich.

Die GPK wollen künftig ein gerichtsexternes Aufsichtsgremium einführen, welches unabhängig von politischen Einflüssen ist. Dieses soll die Einhaltung der Amtspflichten der Richterinnen und Richter sicherstellen, wie es hiess. «Dies könnte ein sogenanntes Justizgericht sein, wie es bereits verschiedene Kantone kennen.»