Umstrittener StaatsratGenfer Gericht verurteilt Pierre Maudet wegen Vorteilsannahme
tjb/SDA
22.2.2021
Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat sich strafbar gemacht, als er eine geschenkte Luxus-Reise nach Abu Dhabi angenommen hat. Das Genfer Polizeigericht spricht den Politiker wegen Vorteilsannahme schuldig.
Schuldig in einem von drei Anklagepunkten, Freispruch in den zwei anderen: Das ist das Urteil im Verfahren gegen den Genfer Staatsrat Pierre Maudet. Der Richterspruch ist der vorläufige Schlussstrich unter die Affäre um den einstigen Überflieger und FDP-Bundesratskandidat.
Das Gericht verurteilt ihn wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagen zu 400 Franken. Ausserdem muss Maudet 50'000 Franken Kompensation in die Staatskasse zahlen – so viel hat die Reise nach Schätzung der Staatsanwaltschaft gekostet. Mit Maudet wurden auch sein Stabschef und zwei Geschäftsleute verurteilt.
Maudet und seine Anwälte gaben nach der Verkündung des Urteils eine kurze Erklärung ab. Darin betonten sie wiederholt die Freisprüche in zwei Anklagepunkten und kündigten zugleich an, gegen den Schuldspruch in Berufung zu gehen.
Der Schuldspruch kommt für Maudet zur Unzeit: Am 7. März will er sich erneut in den Genfer Staatsrat wählen lassen – allerdings nicht mehr für die FDP, da ihn seine einstige Partei im Zuge der Affäre ausgeschlossen hat. Seine ohnehin geringen Wahlchancen dürften sich mit dem Urteil weiter verringert haben.
Reise auf Einladung des Kronprinzen
Die Staatsanwaltschaft legte Maudet eine Luxusreise zur Last, die er 2015 mit Familie und Stabschef nach Abu Dhabi unternommen hat. Bezahlt wurde diese vom dortigen Kronprinzen, mit dem Maudet damals auch zusammentraf.
Die Kosten für die Reise werden auf mehr als 50'000 Franken geschätzt. Die Gäste nächtigten in einem Fünf-Sterne-Hotel und hatten einen Platz in der ersten Reihe, um den Formel-1-Grand-Prix zu verfolgen.
Ein Firmenchef und ein Unternehmer, beide Freunde des Staatsrats, die Beziehungen vor Ort haben, bereiteten die Reise vor. Auch diese beiden Männer standen zusammen mit Maudet vor Gericht. Ihre Anklage lautete auf Vorteilsgewährung.
Die beiden Männer waren auch angeklagt, weil sie mit 34'000 Franken eine Umfrage über die Anliegen der Genfer Bevölkerung finanziert haben, die den Interessen des Staatsrats dienen sollte. In diesem Zusammenhang war auch Maudet angeklagt, weil er diese Finanzierung genehmigte.
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass Maudet in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Behörde sowohl bezüglich der Reise nach Abu Dhabi als auch betreffend diese Umfrage Vorteile angenommen hat. Dabei habe er das Risiko in Kauf genommen, dass ihm diese Vorteile mit dem Ziel gewährt werden, um ihn bei der Ausübung seiner dienstlichen Pflichten zu beeinflussen.