Volksabstimmung Ergeht es der Burka wie damals dem Minarett? 

Von Julia Käser

18.1.2021

Anfang März entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das sogenannte Burka-Verbot; eine Frau mit Niqab.
Anfang März entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das sogenannte Burka-Verbot; eine Frau mit Niqab.
BIld: Keystone

Mitten im Corona-Alltag voller Masken stimmt die Schweiz über ein Verbot von Gesichtsbedeckungen in der Öffentlichkeit ab. Wieso man auch vom Burka-Verbot spricht und wer hinter der Vorlage steckt: eine Übersicht. 

Es klingt paradox: Ausgerechnet zu Corona-Zeiten, in denen tagein, tagaus Hygienemasken getragen werden, stimmt das Schweizer Stimmvolk am 7. März über ein Verbot von Gesichtsbedeckungen im öffentlichen Raum ab. Die bisherige Debatte verlief emotional – und drehte sich häufig um Frauenrechte. Eine Übersicht. 

Worum geht es in der Initiative? 

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass im öffentlichen Raum der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Ebenfalls soll niemand dazu gezwungen werden dürfen, sein Gesicht zu verdecken. 

Ein solches Verbot wäre kein Novum in der Schweiz. In einzelnen Kantonen, namentlich Tessin und St. Gallen, bestehen bereits Verhüllungsverbote. Zudem kennen europäische Staaten wie Frankreich, Dänemark und die Niederlande ein Vollverschleierungsverbot. 

Wie passt das Verbot mit den Hygienemasken zusammen?

Laut Initiativtext sind Ausnahmen vom Verhüllungsverbot aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit, klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich. Heisst: Hygienemasken, wie sie heutzutage zum Schutz vor dem Coronavirus getragen werden, wären auch bei einer Annahme der Initiative zulässig. 

Wieso spricht man auch von der Burka-Initiative? 

Obwohl das Verhüllungsverbot für sämtliche in der Schweiz lebenden Personen gelten soll – also etwa auch für Hooligans –, dreht sich die Diskussion in erster Linie um Frauen, die eine Burka oder einen Niqab tragen. Das Volksbegehren wird deshalb auch als Burka-Initiative bezeichnet.

Hinter der Initiative steht das Egerkinger Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das 2009 mit dem Minarett-Verbot erfolgreich war. Wobmann macht denn auch keinen Hehl daraus, dass es ihm in erster Linie um die Burkas geht. «Die Vollverschleierung ist wie das Minarett ein Symbol für einen extremen Islam, der hier nichts zu suchen hat», sagte er in einer Parlamentsdebatte

Wie verbreitet ist die Burka in der Schweiz?

Gegnerinnen und Gegner der Vorlage warfen bereits mehrfach die Frage auf, wie gross das Problem überhaupt sei, das man mit dem Verhüllungsverbot lösen wolle. In der Tat fehlen schweizweite statistische Erhebungen zum Tragen der Burka oder des Niqab.

Überträgt man die Zahlen aus Frankreich auf die Schweiz, kommt man laut dem Bundesrat auf etwa 95 bis 130 vollständig verhüllte Frauen. Die effektive Zahl der hier lebenden Frauen dürfte gemäss der Landesregierung jedoch viel tiefer liegen, da die Musliminnen in der Schweiz grossmehrheitlich aus Ländern stammen, in denen die vollständige Verschleierung unüblich sei. 

Wer ist dafür, wer dagegen? 

Für ein Verhüllungsverbot ist die SVP, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von CVP, BDP sowie EVP zählen zum Ja-Lager. Ihrer Meinung nach befreit ein Verbot Frauen von religiöser Unterdrückung. Diese habe in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. «Körperverhüllungen sind ein Zeichen der Abschottung und der Minderwertigkeit der Frauen», so etwa SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann. 

Gegen die Initiative sind SP, Grüne, FDP und GLP. Die SVP instrumentalisiere die Gleichstellung der Frauen für ihren Zweck, so der Tenor aus dem linken Lager. Laut den Grünen wird mit der Vorlage Stimmung gegen Musliminnen und Muslime gemacht. Zudem sei die Initiative überflüssig: Zwinge man jemanden dazu, sich zu verfüllen, erfülle das bereits jetzt den Tatbestand der Nötigung. 

Was sagt der Bundesrat zum Verhüllungsverbot?

In ihrer Zeit als St. Galler Regierungsrätin hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) noch für ein Vermummungsverbot gekämpft – und das erfolgreich. Nun stellt sich die Bundesrätin gegen ein schweizweites Verhüllungsverbot. Aus ihrer Sicht kein Widerspruch, denn: Dem Bundesrat gehe es vor allem darum, nicht in die Kompetenzen der Kantone einzugreifen. Die Regierung sei nicht grundsätzlich gegen das Verbot. 

Zudem passe es nicht zu den liberalen Schweizer Werten,  Kleidervorschriften in der Bundesverfassung festzulegen, so Keller-Sutter. «Eine starke und liberale Gesellschaft braucht keine Verbote, um ihre Werte durchzusetzen.» Aus diesem Grund hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der in Kraft tritt, sollte die Vorlage abgelehnt werden. 

Was will der indirekte Gegenvorschlag? 

Der indirekte Gegenvorschlag, dem das Parlament bereits zugestimmt hat, sieht Folgendes vor: Wer sich in der Schweiz vor Behörden oder im ÖV identifizieren muss, soll gesetzlich verpflichtet sein, das Gesicht zu zeigen. Die Kompetenz über Verhüllungsverbote soll weiterhin bei den Kantonen bleiben.

Weiter wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass es in der Debatte auch um Gleichstellungsthemen geht. Im Ausländer- und Integrationsgesetz soll deshalb festgehalten werden, dass die Kantone bei der Förderung von Integrationsprogrammen die besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Zudem sollen Förderprogramme ermöglicht werden, die die Gleichstellung von Frau und Mann ausserhalb des Erwerbslebens verbessern.

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