Vorbild Grossbritannien Einwanderung in die Schweiz: Nur bei über 60'000 Franken Lohn?

tmxh

7.2.2020

Einwanderung erst ab 60'000 Franken Lohn? Zuwanderung in die Schweiz könnte bald wieder energisch diskutiert werden (Symbolbild).
Einwanderung erst ab 60'000 Franken Lohn? Zuwanderung in die Schweiz könnte bald wieder energisch diskutiert werden (Symbolbild).
Bild: Patrick Pleul/Archiv

Grossbritannien macht es vor und die SVP will sie für die Schweiz: die Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Doch nach welchen Kriterien würde die Einwanderung dann erfolgen?

Was würde passieren, wenn das Stimmvolk die SVP-Kündigungsinitiative am 17. Mai annähme und damit die Personenfreizügigkeit mit der EU abgeschafft würde? Im Beispiel Grossbritannien hat man nach dem Brexit dafür ein Vorbild. Denn die Briten regeln ihre Einwanderung bereits selbst und debattieren nun, wie dies am besten umzusetzen ist.

Auch hierzulande wurde schon nach dem Ja zur Einwanderungsinitiative vor sechs Jahren diskutiert, wie die Migration in die Schweiz gesteuert werden könnte. Umgesetzt hat das Parlament die Initiative damals nicht. Bei einem Ja im Mai könnten die Debatten wieder aufflammen – und dürften sich diesmal an Grossbritannien orientieren.

Experten empfehlen Lohnuntergrenze

Ein dort verfasster Expertenbericht könnte auch hierzulande zu denken geben. Eine Kommission empfiehlt der britischen Regierung darin, die Regelungen für bisherige Drittländer auch auf die EU auszuweiten. Überaus interessant: Nicht befürwortet wird von den Experten ein Punktesystem für Einwanderer, das sich an Faktoren wie Bildungsabschlüssen orientiert und auf dieser Basis entscheidet, wer einwandern darf und wer nicht.

Vielmehr empfiehlt die Kommission ein Modell, das marktgetrieben ist und daher flexibler sein soll. Ein wichtiger Faktor soll den Experten zufolge der Lohn des Einwanderungswilligen sein. Um die Einwanderung von weniger Qualifizierten zu minimieren, soll es Lohnuntergrenzen geben – empfohlen wird von den Experten eine Kombination aus genereller und berufsspezifischer Untergrenze.

Abgesehen von Ausnahmen wie Berufseinsteigern und Menschen, die sich nur für begrenzte Zeit im Land aufhalten, läge diese Lohnuntergrenze – überträgt man sie auf die Schweiz – bei mehr als 60'000 Franken pro Jahr.

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