Wohnadressen unbekanntAargauer Straftäter tauchen während gemeinnütziger Arbeit ab
ai-scrape
16.11.2024 - 10:33
Im Kanton Aargau können Straftäter eine Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ersetzen. Drei aktuelle Fälle zeigen: Das verläuft nicht immer reibungslos.
Dominik Müller
16.11.2024, 10:33
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Im Kanton Aargau sind drei Straftäter, die ihre Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ersetzen sollten, untergetaucht.
38 Prozent der Verfahren zur gemeinnützigen Arbeit wurden im letzten Jahr abgebrochen.
Trotz Herausforderungen sieht der Kanton die gemeinnützige Arbeit als sinnvolle Alternative zum Gefängnis.
Im Kanton Aargau haben Straftäter die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Diese Regelung soll die Gefängnisse entlasten und den Verurteilten ermöglichen, in ihrem sozialen Umfeld zu bleiben. Doch nicht immer verläuft dieser alternative Strafvollzug reibungslos. In drei aktuellen Fällen sind die betroffenen Straftäter abgetaucht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die drei Männer, ein 35-jähriger Schweizer, ein 53-jähriger Deutscher und ein 42-jähriger Schweizer, hatten ihre Gesuche für gemeinnützige Arbeit bewilligt bekommen. Der Kanton musste die Einsätze allerdings abbrechen. Der Grund: Die Männer sind unauffindbar.
Die Abbruchverfügungen konnten nicht per Post zugestellt werden und wurden daher im Amtsblatt veröffentlicht. Die Wohnadressen der Männer sind unbekannt. Die genauen Auslöser für den Abbruch der Einsätze bleiben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unklar. Klar ist jedoch, dass die Männer nun mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe rechnen müssen.
Sinnvolle Alternative zum Gefängnis
Sandra Olar, Sprecherin des Departements Volkswirtschaft und Inneres, erklärt, dass ein Abbruch der gemeinnützigen Arbeit möglich ist, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies kann der Fall sein, wenn neue Urteile mit längeren Strafen hinzukommen oder die geforderten Leistungen nicht erbracht werden.
Trotz der Abbrüche sieht der Kanton die gemeinnützige Arbeit als sinnvolle Alternative zum Gefängnis. Sie entlastet öffentliche Institutionen und stellt für die Verurteilten eine spürbare Sanktion dar.
Abbruchquote von 38 Prozent
Im vergangenen Jahr wurden gemäss «Aargauer Zeitung» 140 von 369 abgeschlossenen Verfahren abgebrochen, was einer Quote von 38 Prozent entspricht. Die tatsächliche Zahl der Abbrüche ist jedoch höher, da nicht alle im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Trotz dieser Herausforderungen betont das Innendepartement die Vorteile der gemeinnützigen Arbeit. Sie entlastet die Gefängnisse, die derzeit zu 85 bis 90 Prozent ausgelastet sind, erheblich. Die Auslastung der Gefängnisse hat jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen über Gesuche für gemeinnützige Arbeit.
Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.