Corona-Massnahmen Diese Verschärfungen könnte der Bundesrat heute beschliessen

tafi

13.1.2021

Gesundheitsminister Alain Berset will heute Nachmittag über allfällige Beschlüsse des Bundesrates zu den geplanten Verschärfungen der Corona-Massnahmen informieren.
Gesundheitsminister Alain Berset will heute Nachmittag über allfällige Beschlüsse des Bundesrates zu den geplanten Verschärfungen der Corona-Massnahmen informieren.
KEYSTONE

Heute entscheidet der Bundesrat, ob und wie die Corona-Massnahmen schweizweit verschärft werden. Die Kantone sind nach Konsultationen nicht von allen geplanten Verschärfungen überzeugt. Ein Überblick.

Alain Berset ist besorgt: Die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie könnten nicht ausreichen. Der Gesundheitsminister befürchtet vor allem durch die ansteckenderen Virusmutationen aus Grossbritannien und Südafrika einen Anstieg der Neuinfektionen.

Es brauche deshalb strengere Massnahmen auch in der Schweiz, forderte Berset am Montag in Visp (VS) nach einem Besuch der Moderna-Impfstoff-Anlage der Firma Lonza. Am Abend habe sein Innendepartement dann laut «Tages-Anzeiger» ein E-Mail an die anderen Departemente geschickt – mit eindringlichen Warnungen. Die Mutanten drohen das bisherige Virus zu verdrängen, es drohe eine Verdopplung der Infektionen alle zwei Wochen, in wenigen Wochen könne es zu einer Explosion der Fallzahlen kommen. Deswegen wolle Berset nun ernst machen.

Die Schweizer Bevölkerung muss sich also auf eine Verschärfung der Corona-Massnahmen einstellen. Sie könnten ähnlich drastisch ausfallen wie im Lockdown im Frühling 2020. Nach Konsultationen mit den Kantonen will der Bundesrat heute definitiv entscheiden, welche zusätzlichen Massnahmen angeordnet werden. Geht es nach Alain Berset werde gesamte beantragte Paket «voll» und innert der nächsten Tage umgesetzt.

Ein Überblick über allfällige Verschärfungen, die heute beschlossen werden könnten.

1
Verlängerung der bestehenden Massnahmen

Die derzeit geltenden Massnahmen sollen um fünf Wochen verlängert werden. Am 18. Dezember 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, Restaurants, Bars sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen schweizweit zu schliessen. Diese Massnahme sollte eigentlich mit dem 22. Januar enden. Nun soll sie bis Ende Februar verlängert werden.

Diese Beschlüsse vom 18. Dezember sollen länger gelten:

  • Gastrobetriebe sind geschlossen.
  • Sportbetriebe sind ebenfalls geschlossen. Im Freien darf man Sport noch in Gruppen bis maximal fünf Personen betreiben.
  • Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Kinos, Bibliotheken und Casinos sind geschlossen.
  • Kulturveranstaltungen mit Publikum sind verboten.
  • Für Einkaufsläden wird die maximale Anzahl von Kund*innen, die sich dort gleichzeitig aufhalten dürfen, weiter eingeschränkt.

Auch wenn das für viele Unternehmen, insbesondere die Gastrobranche, schlechte Nachrichten seien, wolle man damit Planungssicherheit gewährleisten. Der Bundesrat will an der heutigen Sitzung auch über zusätzliche Mittel befinden, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern. Die Betroffenen sollen grosszügiger als bisher entschädigt werden.

2
Schliessung von Läden

Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, sollen geschlossen werden. Neben Lebensmittelläden werden laut «Tages-Anzeiger» Apotheken, Optiker und Hörgeräteläden, Telecomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte inklusive Wäschereien, Blumenläden, Bau- und Gartengeschäfte sowie Viehmärkte im Freien von der Schliessung ausgenommen.

Das Abholen bestellter Waren vor Ort soll weiterhin erlaubt sein.

Für Coiffeure und andere Dienstleister gilt eine Schliesszeit von 19 Uhr bis 6 Uhr. Auch sonntags dürfen sie nicht öffnen.

3
Einschränkungen bei Treffen

Treffen im öffentlichen Raum sollen auf zehn Personen (bisher 15) begrenzt werden. Diese Obergrenze soll auch im Privaten gelten, hier zusätzlich mit der Beschränkung auf maximal zwei Haushalte.

4
Homeoffice-Pflicht

Homeoffice soll immer dort angeordnet werden, «wo dies möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist». Nach einer echten Pflicht sieht das nicht aus, was dem «Tages-Anzeiger» zufolge daran liegen könnte, den skeptischen Teil der Bundesräte zu überzeugen. Arbeitnehmende haben im Falle einer Homeoffice-Anordnung keinen Anspruch auf Auslagenentschädigung durch die Arbeitgebenden – dazu gehören etwa anteilige Stromkosten, Beiträge an Mietkosten.

5
Massnahmen am Arbeitsplatz

Neu soll eine Maskenpflicht in Innenräumen immer dann gelten, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet. Dies unabhängig davon, ob die Abstandsregeln zu den Kollegen und Kolleginnen eingehalten werden können. Beschlossenen Massnahmen sollen dokumentiert werden. Für Risikopersonen gelten erhöhte Schutzmassnahmen: Können sie nicht im Homeoffice arbeiten oder am Arbeitsplatz gleichwertig geschützt werden, sollen sie Ersatzarbeiten verrichten oder beurlaubt werden können. 

Kantone fordern ausserordentliche Lage

Bei den Kantonen stiessen die Vorschläge des Bundes auf ein geteiltes Echo. Einige Stände haben bereits ihre Antworten veröffentlicht. Während die Verlängerung des Gastro-Lockdowns auf Zustimmung trifft, ist vor allem der Widerstand gegen die Schliessung der Läden gross, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt. Dies auch, weil zahlreiche Detailfragen ungeklärt sind: Etwa, ob im Grosshandel der Non-Food-Bereich abgetrennt werden muss oder ob Parfümerien weiter öffnen dürfen.

Sollte der Bund die Corona-Massnahmen weiter verschärfen, wollen zahlreiche Kantonsregierungen den Bund in die Pflicht nehmen: Der Bundesrat solle wieder die ausserordentliche Lage ausrufen, damit national rasch und einheitlich die nötigen Entscheide gefällt werden könnten.

Die Forderung dürfte laut «Tages-Anzeiger» stark mit «finanziellen Überlegungen» zusammenhängen. Wenn er Gastrobetriebe, Geschäfte und Freizeiteinrichtungen schliesse, solle der Bund auch für die Entschädigungen aufkommen.

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