Pilot und Flight Attendant klagen erfolglos Darum durfte die Swiss ungeimpfte Crewmitglieder feuern

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4.3.2025 - 13:00

Die Swiss hat mit ihrer Impfpflicht während der Corona-Pandemie rechtmässig gehandelt.
Die Swiss hat mit ihrer Impfpflicht während der Corona-Pandemie rechtmässig gehandelt.
Archivbild: Andreas Arnold/dpa

Die Entlassung von zwei ungeimpften Swiss-Mitarbeitern war rechtmässig. Zu diesem Entscheid kommt das Bezirksgericht Bülach – nun hat es die Gründe kommuniziert.

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Zwei ehemalige Swiss-Mitarbeiter haben erfolglos vor dem Bezirksgericht Bülach geklagt.
  • Sie wurden aufgrund ihrer Weigerung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, entlassen.
  • Das Gericht sah die Impfpflicht als notwendige Massnahme zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und bewertete alternative Lösungen als unzureichend.

Das Bezirksgericht Bülach hat im Juli 2024 die Klagen von zwei ehemaligen Swiss-Mitarbeitern abgewiesen, die gegen ihre Entlassung aufgrund ihrer Impfverweigerung geklagt hatten.

Nun wurden die detaillierten Gründe für diese Entscheidung veröffentlicht. Die Entlassungen wurden als gerechtfertigt angesehen, da sie im Interesse des Betriebs und der Sicherheit der Passagiere lagen, berichtet der «Zürcher Unterländer».

Im Dezember 2023 hatten zwei Crewmitglieder der Swiss Klage eingereicht, nachdem sie entlassen worden waren, weil sie sich gegen die Covid-19-Impfung entschieden hatten. Diese Entscheidung fiel in eine Zeit, in der die Swiss ein Impfobligatorium eingeführt hatte, um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten.

Die Airline argumentierte, dass die Einhaltung der sich ständig ändernden Einreisebestimmungen ohne ein solches Obligatorium nicht möglich gewesen wäre. Vor der Einführung der Impfpflicht hatte sich nur ein Teil der Belegschaft impfen lassen, was die Einsatzplanung erheblich erschwerte.

Impfpflicht als notwendige Massnahme

Das Gericht stellte fest, dass das Persönlichkeitsrecht der Angestellten nicht absolut sei und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einer Fluggesellschaft Einschränkungen unterliege. Die Einführung der Impfpflicht wurde als notwendige Massnahme angesehen, um den Flugbetrieb sicherzustellen und den Betriebsfrieden zu wahren. Alternative Massnahmen wurden als unzureichend bewertet, um den Herausforderungen der Pandemie zu begegnen.

Die Kläger, eine Flugbegleiterin und ein Mitglied des Cockpitpersonals, erhielten keine Entschädigung und müssen die Verfahrenskosten tragen.

Die Flugbegleiterin, die seit 1988 bei der Swiss tätig war, hatte eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen gefordert, während der Pilot 18 Monatslöhne verlangte. Beide Forderungen wurden abgelehnt, da das Gericht die Kündigungen als nicht missbräuchlich einstufte.

Die Anwältin der Kläger argumentierte, dass der Gesamtarbeitsvertrag keine klare Impfpflicht für den neuen Covid-Impfstoff vorsah und dass andere Airlines, wie die Lufthansa, ohne ein Obligatorium den Betrieb aufrechterhalten konnten. Dennoch entschied das Gericht zugunsten der Swiss, da die betrieblichen Interessen und die Sicherheit der Passagiere Vorrang hatten.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.