Debatte im Parlament Dauerbrenner CO₂-Gesetz: Das müssen Sie jetzt wissen

SDA

10.9.2020

Auf Flugtickets soll eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden, je nach Klasse und Reisedistanz.
Auf Flugtickets soll eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden, je nach Klasse und Reisedistanz.
Bild: Keystone

Schon zum dritten Mal beriet der Nationalrat am Donnerstagmorgen die Totalrevision des CO₂-Gesetzes. Eine Zwischenbilanz zu den bisherigen Beschlüssen nach Themenfeldern. 

Ziel

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, den Anstieg der durchschnittlichen Temperatur auf der Erde deutlich unter 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Inlandanteil

Die Schweiz soll bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbieren. Dazu sollen mindestens 75 Prozent der Massnahmen im Inland erfolgen.

Gebäude

Für Altbauten soll ab 2023 ein CO₂-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Hausbesitzer können damit nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus gut isoliert ist. Der Grenzwert von maximal 20 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr soll in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden. Kantone, welche ihre Energiegesetzrevisionen beim Inkrafttreten des CO₂-Gesetzes bereits umgesetzt haben, können die neuen Grenzwerte bis 2026 aufschieben.

Neuwagen

CO₂-Zielwerte für den Durchschnitt neuer Fahrzeuge sollen weiter verschärft werden, im Einklang mit der EU. Neu sollen ausserdem nicht nur für Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Vorgaben erlassen werden, sondern auch für schwere Lastwagen. Importeure müssen zahlen, wenn ihre Neuwagenflotte über den Zielvorgaben liegt.

Benzinpreis

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen grösseren Teil des CO₂-Ausstosses kompensieren müssen – und mehr davon im Inland. Das schlägt sich auf den Benzin- und Dieselpreis nieder. Das Parlament will den Aufschlag aber begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen.

Brennstoffe

Der maximale Satz der CO₂-Abgabe auf Brennstoffen soll von heute 120 auf bis zu 210 Franken pro Tonne CO₂ steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.

Öffentlicher Verkehr

Um die ökologische Umstellung des konzessionierten Verkehrs voranzutreiben, hat der Ständerat beschlossen, dass die Rückerstattung der Mineralölsteuer entfällt: ab 2026 für Fahrzeuge im Ortsverkehr und ab 2030 für alle im konzessionierten Verkehr eingesetzten Fahrzeuge. Der Nationalrat will bei der Rückerstattung ab 2030 aber Ausnahmen zulassen, wenn aus topografischen Gründen Busse mit alternativem Antrieb nicht verkehren können. Die Mehreinnahmen, die der Bund nach Wegfall dieser Rückerstattung erzielt, will der Nationalrat einsetzen, um alternative Antriebe zu fördern.

Luftfahrt

Auf Flugtickets soll eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden, je nach Klasse und Reisedistanz. Belohnt werden jene, die wenig oder gar nicht fliegen: Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden, die andere Hälfte fliesst in einen neuen Klimafonds, der bisherige Gefässe ersetzt. Auch auf Flügen mit Privatjets soll eine Abgabe erhoben werden; über deren Höhe sind sich die Räte noch nicht einig.

Unternehmen

Die CO₂-Abgabe soll schrittweise erhöht werden. Unternehmen sollen sich aber von der Abgabe befreien lassen können.

Industrie

Wenn Betreiber von Industrieanlagen diese neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen sie dafür sorgen, dass die verursachten Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Ausgenommen sind grössere Anlagen, deren Betreiber am Emissionshandelssystem teilnehmen.

Klimafonds

In den Klimafonds sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO₂-Abgabe und weniger als die Hälfte aus der Flugticketabgabe und der Abgabe für Privatflüge fliessen.

Strafbestimmungen

Wer vorsätzlich die CO₂-Abgabe hinterzieht, wird mit Busse bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft. Umstritten sind die Sanktionen bei fahrlässigem Verhalten: Nationalrat und Bundesrat wollen ebenfalls eine Busse im Gesetz verankern, der Ständerat will fahrlässiges Handeln nicht mit einer Busse ahnden.

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