Belgischer DrogenbossDas prunkvolle Leben des «Fingerschneiders» in Zürich
aru
6.7.2023
Vor anderthalb Jahren wurde der Kriminelle Flor Bressers in Zürich verhaftet. Die Anklageschrift gegen seine Partnerin zeigt nun, wie luxuriös die beiden mit dem gemeinsamen Kind in Zürich lebten.
aru
06.07.2023, 16:31
07.07.2023, 09:16
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der belgische Drogenboss Flor Bressers wohnte während zweier Jahre im Kanton Zürich bevor er verhaftet werden konnte.
Die Anklageschrift gegen seine Partnerin gibt nun Einblicke ins prunkvolle Leben des Drogenbosses.
So kaufte die Frau unter anderem ein Motorboot für rund 175’000 Franken.
Die Familie logierte im Dolder Grand, im Baur au Lac und in teuren Wohnungen und Villen.
Für zwei Jahre wohnte der belgische Drogenboss Flor Bressers in der Schweiz. Nach seiner spektakulären Verhaftung im Februar 2022 folgt nun ein Gerichtsverfahren gegen seine Frau, das Einblicke in das Leben der Familie erlaubt.
Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, lebte der 36-Jährige gemeinsam mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn in einer Wohnung, die monatlich rund 26’000 Franken Miete kostete.
Der Mann soll besonders skrupellos gewesen sein. Weil er einmal einem niederländischen Ganoven mit einer Gartenschere einen Finger entnommen haben soll, sei er fortan als «Der Fingerschneider» bekannt gewesen. Aus Mangel an Beweisen wurde er aber von diesem Vorwurf freigesprochen.
Nach Verhaftung wurde er nach Belgien ausgeliefert
2020 hätte er in Belgien für vier Jahre ins Gefängnis gemusst wegen Geiselnahme, Erpressung, bewaffneten Überfalls und Drogenhandels. Doch er tauchte unter, woraufhin er von Europol fieberhaft gesucht wurde.
Nach seiner Verhaftung wurde der Schwerverbrecher nach Belgien ausgeliefert, wo er seither in einem Hochsicherheitstrakt sitzt.
Die Lebensgefährtin blieb derweil in Zürich inhaftiert und muss sich am 12. Juli wegen schwerer Geldwäscherei, mehrfacher Ausweis- und Urkundenfälschung sowie Täuschung der Behörden vor dem Bezirksgericht verantworten.
Mit gefälschten Reisepässen kam der Drogenboss mit seiner Partnerin und dem Kind im Juni 2020 in die Schweiz. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, innert zweier Jahre rund 2,5 Millionen Franken an Drogengeld für teure Apartments und Luxusgüter ausgegeben zu haben. Die 29-Jährige habe dabei annehmen müssen, dass das Geld ihres Mannes aus dem Rauschgifthandel stammt.
Vom Baur au Lac an den See nach Rüschlikon
So quartierte sich die Familie fast den ganzen Monat Juni des Jahres 2020 im Nobelhotel Dolder Grand in Zürich ein. Dies kostete über 75’000 Franken. Anschliessend nächtigte die Familie im Baur au Lac, bevor die Familie in eine Villa in Rüschlikon am Zürichsee zog. Für rund 174’000 Franken sei diese Villa neu eingerichtet worden. Während eines Jahres liess sich die Familie das Haus rund 18’000 Franken Miete im Monat kosten. Gleich viel wie die Innendekoration kostete auch ein Motorboot, das sich die junge Frau anschaffte.
Auch für 131 Flaschen teurer Wein (400’000 Franken), Kleider (218’000 Franken) sowie Stereoanlagen und TV-Geräte (134’000 Franken) gab die Frau Geld aus. Der grösste Kostenpunkt sind laut Anklageschrift aber Schmuck und Uhren. Hierfür gab die Frau knapp 670’000 Franken aus.
Im August 2020 stellte die Frau mit einem gefälschten Pass ein Gesuch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Auch einen gefälschten Arbeitsvertrag bei einer Beratungsfirma legte sie bei. Gemeinde und Migrationsamt liessen sich täuschen und stellten die Aufenthaltsbewilligung aus.
War die Frau in Zürich unter der falschen Identität Simone Jung unterwegs, beantragte sie in einer Appenzeller Gemeinde ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung B unter dem Namen Alexandra Sapronova. Wieder liessen sich die Behörden täuschen.
Ab Juli 2021 bis zur Verhaftung wohnte die Familie schliesslich im obersten Stockwerk eines teuren Hochhauses in Zürich-West. Für die achtmonatige Mietdauer entrichteten sie 206’000 Franken.
Der Lebensgefährtin von Bressers drohen bei einer Verurteilung 24 Monate bedingte Freiheitsstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.