Neue Corona-Massnahmen Das gilt ab sofort bei der Einreise in die Schweiz

tmxh/SDA

8.2.2021

Bei der Einreise in die Schweiz gelten ab sofort neue Regelungen. (Archivbild)
Bei der Einreise in die Schweiz gelten ab sofort neue Regelungen. (Archivbild)
Bild: Keystone/Alexandra Wey

Mit den neuen Corona-Bestimmungen ändern sich ab sofort auch die Regeln für die Einreise in die Schweiz. Ein Überblick, was für Reisende und Grenzgänger nun gilt.

Im Zuge der neuen Corona-Massnahmen gelten ab heute Montag auch veränderte Einreisebestimmungen. Was Sie jetzt wissen müssen.

Was ist bei der Einreise nun zu beachten?

Ab sofort müssen Einreisende aus Risikogebieten sowie alle Flugpassagiere einen negativen PCR-Test vorweisen. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich bei den Kantonen anmelden und für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Lässt sich die Quarantäne verkürzen?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Kontaktquarantäne. Die Quarantänedauer von zehn Tagen lässt sich auf sieben Tage verkürzen, sofern der Einreisende einen neuen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegt. Aber: Die Kantone können die Aufhebung der Quarantäne auch verweigern.

Welche Tests werden bei der Einreise akzeptiert?

Angenommen werden ausschliesslich PCR-Tests, die maximal 72 Stunden vor der Einreise in die Schweiz gemacht wurden. Die Kosten für die Tests tragen die Reisenden selbst.



Was gilt für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten?

Wer aus Ländern einreist, die nicht zu den Risikogebieten zählen, muss bei der Einreise einen negativen Test vorweisen und kann sich danach frei bewegen.

Werden nun mehr Kontaktdaten von Reisenden erhoben?

Kontaktdaten wurden bislang nur von Personen aus Risikostaaten oder
-gebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. Ab sofort müssen auch Reisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen.

Wie werden diese Kontaktdaten erfasst?

Mit der neuen Regelung werden alle Kontaktdaten durch ein elektronisches Einreiseformular erfasst. Laut BAG können Ansteckungen auf diese Weise einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

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Sind auch Grenzgänger von den neuen Regeln betroffen?

Für die meisten Grenzgänger bleibt alles wie zuvor. Die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten gilt für sie nicht. Allerdings kann auch auf Grenzgänger eine Testpflicht zukommen, falls sie aus Risikogebieten kommen. Laut dem Bundesrat wolle man das allerdings vermeiden.

Welche Regionen gelten als Risikoländer und -gebiete?

Als Risikogebiete werden alle Länder und Regionen bezeichnet, in denen die 14-Tage-Inzidenz (also die Ansteckungen pro 100'000 Einwohner) jene der Schweiz um 60 überschreitet. Ausgenommen sind dabei die Grenzregionen der Schweiz.

Eine Liste des BAG verschafft einen Überblick über die aktuellen Risikogebiete. Etwa alle zwei Wochen wird diese Liste aktualisiert. Folgende Länder und Regionen sind derzeit darauf versammelt:

Gebiete der Nachbarstaaten

Deutschland: Bundesland Sachsen, Bundesland Thüringen

Frankreich: Region Provence-Alpes-Côte d'Azur

Italien: Region Emilia Romagna, Region Friaul-Julisch Venetien, Region Venetien

Österreich: Land Salzburg

Staaten und Gebiete

Andorra, Brasilien, Estland, Irland, Israel, Lettland, Libanon, Litauen, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Panama, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern

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