Zoll, Zins und Autobahn Das ändert sich im Juni in der Schweiz

Von Sven Ziegler

1.6.2024

Der deutsche Zoll beendet die Kontrollen an der Schweizer Grenze doch nicht. 
Der deutsche Zoll beendet die Kontrollen an der Schweizer Grenze doch nicht. 
Bild: Keystone/dpa/Friso Gentsch

In der Schweiz stehen im Juni wieder zahlreiche Änderungen an. blue News liefert die grosse Übersicht.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Juni 2024 stehen in der Schweiz Änderungen und Anpassungen an. 
  • Vor allem im Asylbereich gibt es grosse Reformen.
  • Die Grenzkontrollen an der deutschen Grenze werden verlängert.
  • Ausserdem könnte es zu einer Senkung des Leitzinses kommen.

Auch im Juni 2024 ändern sich in der Schweiz wieder zahlreiche Gesetze und Vorgaben. So gibt es etwa zahlreiche Neuerungen im Asylbereich. Auch am Zoll und beim Leitzins stehen Veränderungen an.

blue News hat die grosse Übersicht über alle Änderungen und Anpassungen, die du im Juni kennen musst.

Vorläufig Aufgenommene können Wohnsitz einfacher verlegen

Am 1. Juni treten in der Schweiz mehrere Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Asylbereich in Kraft. Diese zielen auf eine Verbesserung der Situation betreffend die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation von Geflüchteten, bei der Ausbildung von Sans-Papiers und der Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.

So können vorläufig Aufgenommene ihren Wohnsitz ab dem 1. Juni einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Die Änderung wird mittels einer Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) umgesetzt.

Bei den Umzugswilligen muss laut der Landesregierung präzisiert werden, dass ein Verbleib im Wohnsitzkanton unzumutbar ist. Das ist laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) dann der Fall, wenn der Arbeitsweg mehr als 90 Minuten lang ist, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar ist oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssen.

Meldepflicht für Erwerbstätigkeit wird im Asylbereich aufgehoben

Zudem treten im Asylbereich zwei Verordnungsanpassungen in Kraft: Zum einen wird die Bewilligungspflicht für eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit bei Personen mit einer Härtefallbewilligung per 1. Juni aufgehoben. Zum anderen wird bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen die Meldepflicht für eine Erwerbstätigkeit aufgehoben.

Letzteres aber nur, wenn es der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung dient und der Bruttomonatslohn der entsprechenden Person maximal 600 Franken beträgt. Personen, die ein Programm zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung besuchen, werden laut dem Bund vom 1. Juni an generell von der Meldepflicht ausgenommen.

Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Revision des AIG umfasst laut Angaben der Regierung derweil auch Einschränkungen von Auslandreisen für vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Personen mit Schutzstatus S. Diese werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Dies wegen der erstmaligen Aktivierung des Schutzstatus S und der gleichzeitig beschlossenen Reisefreiheit für Geflüchtete aus der Ukraine durch den Bundesrat im März 2022.

Ausbildungen für Menschen ohne geregelten Aufenthalt werden einfacher

Abgewiesene Asylsuchende und jugendliche Sans-Papiers können per 1. Juni durch eine weitere Verordnungsänderung zudem einfacher eine Berufsausbildung absolvieren: Künftig müssen Betroffene statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zweier Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch im Hinblick auf eine Berufsausbildung einreichen zu können. Ausserdem wird die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs von einem auf zwei Jahre verlängert.

Menschen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz sowie abgewiesene Asylsuchende können zwar seit 2013 Ausbildungen absolvieren. Das Parlament befand aber, dass die Zugangskriterien zu streng seien.

Weiter kann sich der Bund ab dem 1. Juni auch für einen befristeten Zeitraum an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung von Personen in einem kantonalen Ausreisezentrum beteiligen. Dies, wenn in einem Schweizer Grenzraum eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen zu verzeichnen ist. Die Tagespauschale pro untergebrachte Person beträgt dabei maximal 100 Franken.

Die entsprechende Änderung des AIG hatte das Parlament im Dezember 2022 beschlossen. Die für die Umsetzung notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen verabschiedete der Bundesrat Anfang Mai 2024.

Deutschland verlängert Kontrollen an Schweizer Grenze

Deutschland führt an der Grenze zur Schweiz weiterhin Kontrollen durch. Damit werde die Schleuserkriminalität stärker bekämpft und die irreguläre Migration begrenzt. Die Bundespolizei könne so «weiterhin flexibel das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Massnahmen einsetzen», erklärte Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser.

Ursprünglich hätten die Kontrollen am 15. Juni beendet werden sollen. Am Mittwochnachmittag wurde bekannt, dass die Kontrollen nun doch bis im Dezember fortgeführt werden.

Faeser hatte Mitte Oktober als Reaktion auf die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen vorübergehende stationäre Kontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz eingeführt. Seither wurden über 20'000 unerlaubte Einreisen festgestellt. 

Autobahn A1 wird teilweise gesperrt

Anfang Juni landen und starten in der Waadt zwischen Payerne und Avenches F/A-18-Kampfjets auf der Autobahn A1. Stattfinden wird diese Übung am 5. Juni. Für Spotterinnen und Spotter gibt es allerdings keine freien Plätze mehr; das Gelände wird grossräumig abgesperrt.

Konkret handelt es sich um die Übung «Alpha Uno», wie das Verteidigungsdepartement (VBS) im Internet schreibt. Die Luftwaffe verfüge heute über drei Jet-Flugplätze, nämlich in Payerne, Emmen LU und Meiringen im Berner Oberland. Diese Konzentration auf wenige Orte mache sie anfällig und verwundbar.

Ende Januar bewilligte der Bundesrat die Sperrung der A1 für die Übung mit F/A-18-Jets. Deren Ziel ist es, die Fähigkeit zur Dezentralisierung zu testen und zu erweitern. Dezentralisierung meint die Fähigkeit, Menschen und deren Material innerhalb von kürzester Zeit im ganzen Land zu verteilen.

Leitzins könnte sinken

Der deutsche Bundesbank-Chef Joachim Nagel erwartet für den Juni eine Zinswende bei der EZB – aber vorerst womöglich nur einen einzigen Schritt. Aus einer ersten Zinssenkung könne man keine «Art Autopilot» ableiten, bei dem gleich die nächste Zinssenkung folgen müsse. «Davon würde ich erst mal jetzt nicht ausgehen wollen.» Man dürfe nichts überstürzen und die Entwicklung nicht gefährden.

Beim EZB-Ratstreffen am 6. Juni gilt eine erste Zinssenkung inzwischen als wahrscheinlich. Anders sieht es in der Schweiz aus. Hier ist noch unklar, ob es zu erneuten Zinssenkungen kommt. UBS-Analysten rechnen damit, dass die SNB den Leitzins auf 1,25 Prozent senken könnte. Andere Analysten rechnen damit, dass die Schweizerische Nationalbank den Leitzins unverändert bei 1,5 Prozent belassen könnte.

Mit Material der SDA