Dritter UrnengangDarum stimmt das Volk wieder über das Covid-19-Gesetz ab
SDA, gbi
22.5.2023 - 16:18
Das Schweizer Stimmvolk befindet am 18. Juni erneut über das Covid-19-Gesetz. Schon zum dritten Mal innert zwei Jahren. Worum es dieses Mal konkret geht und welche Argumente gezückt werden – eine Übersicht.
22.05.2023, 16:18
22.05.2023, 16:51
SDA, gbi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Am 18. Juni stimmt die Schweiz einmal mehr über das Covid-19-Gesetz ab.
Dabei geht es um einzelne, vom Parlament noch bis Mitte 2024 verlängerte Regelungen – etwa die Rechtsgrundlage für das Covid-Zertifikat.
Die Gegner*innen der Vorlage kritisieren, die Massnahmen seien unsinnig und der Bundesrat erhalte so zu viel Macht.
Das Ja-Lager hält dagegen: Mit dem Covid-19-Gesetz bekämen Bund und Kantone die nötigen Instrumente in die Hand.
Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals vom Parlament angepasst. Die neueste, im Dezember 2022 beschlossene Version gilt noch bis Ende Juni 2024.
Weil das Parlament die Bestimmungen für dringlich erklärt hat, sind sie bereits in Kraft. Würde die Verlängerung am 18. Juni an der Urne abgelehnt, müsste das Gesetz Mitte Dezember 2023 ausser Kraft gesetzt werden.
Weil Massnahmen-Gegner*innen um die Bewegungen Mass-voll und «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen haben, kommt das Covid-19-Gesetz erneut an die Urne.
Darum geht es am Abstimmungssonntag
Verlängert wurde zuletzt beispielsweise die Rechtsgrundlage für das Ausstellen von Covid-Zertifikaten. Mit diesen kann eine Genesung, eine Impfung oder ein negativer Test auf das Coronavirus nachgewiesen werden. Die Zertifikate sollen insbesondere ausgestellt werden können, wenn sie für Auslandreisen verlangt werden.
Darüber hinaus soll der Bund weiterhin in der Schweiz noch nicht zugelassene Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen einsetzen und die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten fördern können.
Arbeitgeber will der Bund weiterhin dazu verpflichten können, besonders gefährdete Personen in ihrer Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen, etwa mit Arbeit von zu Hause aus.
Bei Bedarf soll auch die zurzeit deaktivierte Covid-App wieder in Betrieb genommen werden können. Sie dient der Nachverfolgung von Kontakten mit positiv auf das Virus getesteten Personen. Auch Einreisebeschränkungen will der Bund bei Bedarf anordnen können, Grenzgänger*innen aber trotz geschlossener Grenzen einreisen lassen.
Die Kantone soll der Bund immer noch verpflichten können, die Auslastung der Spital-Kapazitäten auf ihrem Boden zu melden. Eine Meldepflicht soll auch für Medikamente, Schutzausrüstung und wichtige medizinische Güter wieder eingeführt werden können. Der Bund will, falls nötig, einen Überblick über Zahl und Auslastung der Spitalbetten haben und Versorgungslücken rechtzeitig erkennen und verhindern können.
Das sagen die Befürworter*innen
«Besser gut vorbereitet als böse überrascht», sagt Mitte-Nationalrat Lorenz Hess vom überparteilichen Ja-Komitee. Mit der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes könnte bei Bedarf rasch gehandelt werden, und zwar ohne Notrecht anzuwenden. «Das Virus zirkuliert nach wie vor stark.»
Ähnlich argumentiert der Bundesrat: Zurzeit würden fast keine Bestimmungen des Gesetzes mehr angewendet, schreibt er. Ein Nein zur Verlängerung würde ein Handeln in einem erneuten Notfall erschweren.
Die Kantone unterstützen die Verlängerung ebenfalls. Das Covid-19-Gesetz gewährleiste, dass sich Bund und Kantone auch in der nun wieder geltenden normalen Lage gut aufeinander abstimmten, hielt die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) fest. Angesichts der immer noch bestehenden Unsicherheiten sei das wichtig. Und das Gesetz gewährleiste, dass bewährte Instrumente zur Bewältigung der Pandemie weiterhin verfügbar seien.
Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 140 zu 50 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion und vereinzelt von FDP-Mitgliedern. Im Ständerat passierte die Verlängerung mit 39 zu einer Stimme. Dieses Nein kam von einem SVP-Vertreter.
Ja-Komitee wirbt für Verlängerung des Covid-19-Gesetzes
Das Coronavirus ist zwar aus dem Alltag weitgehend verschwunden, bleibt aber unberechenbar. SP, Grüne, GLP, Mitte-Partei, FDP und EVP treten deshalb für die Verlängerung einzelner Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz an. Abgestimmt wird am 18. Juni.
22.05.2023
Das sagen die Gegner*innen
Das Referendumskomitee um die Gruppen Mass-voll und «Freunde der Verfassung» will einen Schlussstrich ziehen unter die Pandemie. Die Corona-Massnahmen ergäben keinen Sinn mehr, sagte ein Vertreter des Komitees bei der Übergabe der Unterschriften. Deshalb müsse das Covid-Gesetz baldmöglichst aufgehoben werden und die Demokratie wiederhergestellt werden. Das Covid-19-Gesetz gebe dem Bundesrat eine «undemokratische Machtfülle».
Das Zertifikat für den Nachweis einer Impfung oder Genesung von Covid-19 sei nutzlos, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner insbesondere. Denn es habe sich erwiesen, dass Geimpfte das Coronavirus genauso weiterverbreiten könnten wie Ungeimpfte.
Das Komitee bezichtigt sowohl den Bundesrat als auch das Parlament der Lüge. Deren Corona-Politik sei «nie zielführend» gewesen.