Volksinitiativen Bundesrat will Mitglieder von Initiativkomitees besser schützen

su, sda

29.8.2024 - 10:59

Wer in einem Initiativkomitee mitmacht, muss auf dem Unterschriftenbogen seine Adresse angeben. Der Bundesrat ist mit der Forderung einverstanden, auf die Adresspflicht künftig zu verzichten.
Wer in einem Initiativkomitee mitmacht, muss auf dem Unterschriftenbogen seine Adresse angeben. Der Bundesrat ist mit der Forderung einverstanden, auf die Adresspflicht künftig zu verzichten.
Keystone

Wer einem Initiativkomitee angehört, soll künftig besser vor Nachstellungen geschützt werden. Das fordert eine Motion aus der SP-Bundeshausfraktion. Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag einverstanden.

Gemäss der Motion von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) sollen Mitglieder von Initiativkomitees auf dem Unterschriftenbogen nicht mehr ihre Wohnadresse publizieren müssen und damit für jede und jeden eindeutig erkennbar werden. Als Nächstes wird der Nationalrat darüber entscheiden.

Der Bundesrat erklärte sich mit der Forderung einverstanden, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. Eine Begründung dazu gab er nicht ab. Er veröffentlichte seine befürwortende Stellungnahme zur Motion am Donnerstag.

Politisch aktive Menschen seien zunehmend persönlichen Drohungen ausgesetzt, begründet Badran ihre Motion. Dazu gehörten neben Schmäh- und Drohbriefen auch Drohungen mit körperlicher Gewalt, zuweilen verbunden mit dem Aufruf, jemandem einen «Hausbesuch» abzustatten.

Eine Wohnadresse auf einem Unterschriftenbogen sei durch das Internet auf Dauer einsehbar, schreibt sie und plädiert für eine alternative Angabe, etwa das Geburtsdatum. Die heute schon bestehende Möglichkeit, ein Postfach anzugeben oder eine Geschäftsadresse, sei nicht für alle die geeignete Lösung.

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